Propose a change

G vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 Grundsatz

1) Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz, die in einem dieser Staaten rechtmässig niedergelassen sind und dort zur Ausübung eines Berufs nach diesem Gesetz berechtigt sind, sind im Rahmen ihrer Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein befugt. 2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für: a) juristische Personen im Sinne des Art. 34 des EWR-Abkommens, die nach den Rechtsvorschriften eines EWR-Mitgliedstaates gegründet wurden und ihren satzungsgemässen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem EWR-Mitgliedstaat haben. Wenn die juristischen Personen lediglich ihren satzungsgemässen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat haben, muss ihre Tätigkeit in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft eines EWR-Mitgliedstaates stehen; b) juristische Personen, die nach schweizerischem Recht gegründet wurden und ihren satzungsgemässen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Schweiz haben; Bst. a Satz 2 gilt sinngemäss. 3) Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird im Einzelfall beurteilt, insbesondere anhand der Dauer, der Häufigkeit, der regelmässigen Wiederkehr und der Kontinuität der Dienstleistung.

Your change, as a redline

Art. 18 Grundsatz

1) Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz, die in einem dieser Staaten rechtmässig niedergelassen sind und dort zur Ausübung eines Berufs nach diesem Gesetz berechtigt sind, sind im Rahmen ihrer Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein befugt. 2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für: a) juristische Personen im Sinne des Art. 34 des EWR-Abkommens, die nach den Rechtsvorschriften eines EWR-Mitgliedstaates gegründet wurden und ihren satzungsgemässen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem EWR-Mitgliedstaat haben. Wenn die juristischen Personen lediglich ihren satzungsgemässen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat haben, muss ihre Tätigkeit in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft eines EWR-Mitgliedstaates stehen; b) juristische Personen, die nach schweizerischem Recht gegründet wurden und ihren satzungsgemässen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Schweiz haben; Bst. a Satz 2 gilt sinngemäss. 3) Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen wird im Einzelfall beurteilt, insbesondere anhand der Dauer, der Häufigkeit, der regelmässigen Wiederkehr und der Kontinuität der Dienstleistung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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