Propose a change

G vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23 Führen der Berufsbezeichnung

1) Dienstleister sind berechtigt, bei der Erbringung der Dienstleistung die Berufsbezeichnung des Staates ihrer Niederlassung zu führen, sofern in diesem Staat für die betreffende Tätigkeit eine solche Berufsbezeichnung vorhanden ist. 2) Die Berufsbezeichnung ist in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Niederlassungsstaats zu führen, und zwar so, dass keine Verwechslung mit der liechtensteinischen Berufsbezeichnung möglich ist. 3) Falls die genannte Berufsbezeichnung im Staat der Niederlassung nicht existiert, gibt der Dienstleister seinen Ausbildungsnachweis in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen dieses Staates an. Handelt es sich beim Dienstleister um einen Architekten, der über einen Ausbildungsnachweis nach Art. 6 Abs. 3 Bst. b verfügt, so kann er seine Dienstleistung ausnahmsweise unter der liechtensteinischen Berufsbezeichnung erbringen.

Your change, as a redline

Art. 23 Führen der Berufsbezeichnung

1) Dienstleister sind berechtigt, bei der Erbringung der Dienstleistung die Berufsbezeichnung des Staates ihrer Niederlassung zu führen, sofern in diesem Staat für die betreffende Tätigkeit eine solche Berufsbezeichnung vorhanden ist. 2) Die Berufsbezeichnung ist in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Niederlassungsstaats zu führen, und zwar so, dass keine Verwechslung mit der liechtensteinischen Berufsbezeichnung möglich ist. 3) Falls die genannte Berufsbezeichnung im Staat der Niederlassung nicht existiert, gibt der Dienstleister seinen Ausbildungsnachweis in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen dieses Staates an. Handelt es sich beim Dienstleister um einen Architekten, der über einen Ausbildungsnachweis nach Art. 6 Abs. 3 Bst. b verfügt, so kann er seine Dienstleistung ausnahmsweise unter der liechtensteinischen Berufsbezeichnung erbringen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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