Propose a change

G vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens (Bauwesen-Berufe-Gesetz; BWBG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Bewilligungsvoraussetzungen

1) Die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung wird erteilt, wenn der Antragsteller: a) handlungsfähig ist; b) die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt oder als Drittstaatsangehöriger einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens zwölf Jahren im Inland hat und diesen dauernd aufrecht erhält; c) zuverlässig ist (Art. 5); d) die entsprechende fachliche Eignung nachweist (Art. 6); e) über eine inländische Betriebsstätte verfügt (Art. 7); f) eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Art. 8). g) Aufgehoben 2) Die Bewilligung wird rechtsfähigen juristischen Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften erteilt, wenn sie die Voraussetzungen nach Abs. 1 Bst. c, e und f erfüllen sowie einen Geschäftsführer (Art. 9) und erforderlichenfalls einen Betriebsleiter (Art. 9a) bestellen. Dies gilt auch für Zweigniederlassungen von juristischen Personen oder Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Sitz im Ausland.

Your change, as a redline

Art. 4 Bewilligungsvoraussetzungen

1) Die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung wird erteilt, wenn der Antragsteller: a) handlungsfähig ist; b) die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt oder als Drittstaatsangehöriger einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens zwölf Jahren im Inland hat und diesen dauernd aufrecht erhält; c) zuverlässig ist (Art. 5); d) die entsprechende fachliche Eignung nachweist (Art. 6); e) über eine inländische Betriebsstätte verfügt (Art. 7); f) eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Art. 8). g) Aufgehoben 2) Die Bewilligung wird rechtsfähigen juristischen Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften erteilt, wenn sie die Voraussetzungen nach Abs. 1 Bst. c, e und f erfüllen sowie einen Geschäftsführer (Art. 9) und erforderlichenfalls einen Betriebsleiter (Art. 9a) bestellen. Dies gilt auch für Zweigniederlassungen von juristischen Personen oder Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Sitz im Ausland.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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