Propose a change

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

Zweck 1 Diese Vereinbarung bezweckt: a. den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b. die Transparenz des Vergabeverfahrens; c. die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; 1 Die Vereinbarung wurde vom Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen am 15. November 2019 zuhanden der Ratifikation in den Kantonen beschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern beschloss den Beitritt zum Konkordat am 8. Februar 2022. Der Kantonsrat des Kantons Luzern genehmigte den Beitritt des Kantons am 12. September 2022 mit Dekret (K 2022 3344). Die Referendumsfrist lief am 16. November 2022 unbenützt ab (K 2022 4216). Der Regierungsrat beschloss am 22. November 2022, die Vereinbarung, welche am 1. Juli 2021 für die ersten Kantone in Kraft getreten war, für den Kanton Luzern zusammen mit dem kantonalen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 12. September 2022 (SRL Nr. 733c) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen und folglich dem Interkantonalen Organ gemäss Artikel 63 Absatz 1 der Vereinbarung den Beitritt des Kantons auf diesen Zeitpunkt mitzuteilen. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2022-069 2 Nr. 733b d. die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

Your change, as a redline

Art. 2

Zweck 1 Diese Vereinbarung bezweckt: a. den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b. die Transparenz des Vergabeverfahrens; c. die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; 1 Die Vereinbarung wurde vom Interkantonalen Organ für das öffentliche Beschaffungswesen am 15. November 2019 zuhanden der Ratifikation in den Kantonen beschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern beschloss den Beitritt zum Konkordat am 8. Februar 2022. Der Kantonsrat des Kantons Luzern genehmigte den Beitritt des Kantons am 12. September 2022 mit Dekret (K 2022 3344). Die Referendumsfrist lief am 16. November 2022 unbenützt ab (K 2022 4216). Der Regierungsrat beschloss am 22. November 2022, die Vereinbarung, welche am 1. Juli 2021 für die ersten Kantone in Kraft getreten war, für den Kanton Luzern zusammen mit dem kantonalen Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 12. September 2022 (SRL Nr. 733c) auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen und folglich dem Interkantonalen Organ gemäss Artikel 63 Absatz 1 der Vereinbarung den Beitritt des Kantons auf diesen Zeitpunkt mitzuteilen. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2022-069 2 Nr. 733b d. die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it