Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Definitionen
Zum Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Definitionen: (a) «Staatsangehöriger der Schweizerischen Eidgenossenschaft» bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzt. (b) «Staatsangehöriger der Republik Moldau» bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit der Republik Moldau besitzt. (c) «Visum» bezeichnet eine von der Schweizerischen Eidgenossenschaft erteilte Genehmigung oder getroffene Entscheidung, die erforderlich ist für:– die Einreise für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder mehrerer Schengen-Mitgliedstaaten; – die Einreise zwecks Transits durch das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder mehrerer Schengen-Mitgliedstaaten. (d) «Person, die sich rechtmässig aufhält» bezeichnet einen Staatsangehörigen der Republik Moldau, der aufgrund des innerstaatlichen Rechts autorisiert oder berechtigt ist, sich länger als 90 Tage im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufzuhalten. (e) «Schengen-Mitgliedstaat» bezeichnet jeden Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet im Sinne des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands.
Art. 3 Definitionen
Zum Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Definitionen: (a) «Staatsangehöriger der Schweizerischen Eidgenossenschaft» bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzt. (b) «Staatsangehöriger der Republik Moldau» bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit der Republik Moldau besitzt. (c) «Visum» bezeichnet eine von der Schweizerischen Eidgenossenschaft erteilte Genehmigung oder getroffene Entscheidung, die erforderlich ist für:– die Einreise für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder mehrerer Schengen-Mitgliedstaaten; – die Einreise zwecks Transits durch das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder mehrerer Schengen-Mitgliedstaaten. (d) «Person, die sich rechtmässig aufhält» bezeichnet einen Staatsangehörigen der Republik Moldau, der aufgrund des innerstaatlichen Rechts autorisiert oder berechtigt ist, sich länger als 90 Tage im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufzuhalten. (e) «Schengen-Mitgliedstaat» bezeichnet jeden Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet im Sinne des Abkommens vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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