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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung

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Change 1

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Art. 4 Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks

1. Für folgende Kategorien von Staatsangehörigen der Republik Moldau genügen die nachstehenden Dokumente, um den Zweck ihrer Reise in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu begründen: (a) für Mitglieder offizieller Delegationen, die aufgrund einer an die Republik Moldau gerichteten offiziellen Einladung an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt werden, teilnehmen:– ein von einer moldauischen Behörde ausgefertigtes Schreiben, das bestätigt, dass die antragstellende Person Mitglied der Delegation ist, die zur Teilnahme an einer oben genannten Veranstaltung in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reist, mit einer Kopie der offiziellen Einladung; (b) für Angehörige der freien Berufe, die an internationalen Ausstellungen, Konferenzen, Symposien, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft teilnehmen:– ein schriftliches Gesuch der Gasteinrichtung zur Bestätigung der Teilnahme der betreffenden Person an der Veranstaltung; (c) für Geschäftsleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmensverbänden:– ein schriftliches Gesuch einer gastgebenden juristischen Person oder Firma, ihrer Niederlassung oder Zweigstelle, von nationalen oder lokalen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder von Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft stattfinden; (d) für Fahrerinnen und Fahrer, die mit Fahrzeugen, die in der Republik Moldau registriert sind, internationale Fracht- oder Personentransporte in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchführen:– ein schriftliches Gesuch des nationalen Verkehrsunternehmerverbands der Republik Moldau zur Durchführung des grenzüberschreitenden Strassentransports, mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten; (e) für Angehörige des Zugbegleit-, Kühlwagen- und Lokomotivpersonals in internationalen Zügen, die auf Fahrten in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt sind:– ein schriftliches Gesuch der zuständigen Eisenbahngesellschaft der Republik Moldau, mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten; (f) für Journalistinnen und Journalisten:– eine von einem Berufsverband ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes von diesem ausgestelltes Dokument, woraus hervorgeht, dass die betreffende Person eine qualifizierte Journalistin bzw. ein qualifizierter Journalist ist, sowie eine Bestätigung ihres bzw. seines Arbeitgebers, dass die Reise zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit bestimmt ist; (g) für Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, auch an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen, teilnehmen:– ein schriftliches Gesuch der gastgebenden Organisation um Teilnahme an diesen Aktivitäten; (h) für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie begleitende Lehrpersonen, die zu Studien- und Ausbildungszwecken, auch im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen schulischen Tätigkeiten, reisen:– ein schriftliches Gesuch oder eine Einschreibebescheinigung der Gastuniversität oder der Gastschule, Studentenausweise oder Bescheinigungen über die geplanten Kurse; (i) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und professionelle Begleitpersonen:– ein schriftliches Gesuch der Gastgeberorganisation: zuständige Behörden, nationale Sportverbände und das Nationale Olympische Komitee der Schweizerischen Eidgenossenschaft; (j) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an offiziellen, von Partnerstädten und anderen Ortschaften organisierten Austauschprogrammen, reisen:– ein schriftliches Gesuch der Leiterin bzw. des Leiters der Verwaltung oder der Präsidentin bzw. des Präsidenten dieser Städte oder Ortschaften; (k) für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkel – die Staatsangehörige der Republik Moldau besuchen, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufhalten:– ein schriftliches Gesuch der Gastgeberin bzw. des Gastgebers; (l) für Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen:– ein schriftliches Gesuch der Gasteinrichtung, eine Bestätigung, dass die Person die zivilgesellschaftliche Organisation vertritt, und eine von einer staatlichen Behörde nach innerstaatlichem Recht ausgestellte Bescheinigung über die Eintragung dieser Organisation im einschlägigen Register; (m) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Beerdigungen:– ein amtliches Dokument, in dem der Tod sowie die familiären oder sonstigen Bande zwischen der antragstellenden Person und der bestatteten Person bestätigt werden; (n) für den Besuch von Soldaten- oder Zivilfriedhöfen:– ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass das betreffende Grab besteht und erhalten bleibt, und das die familiäre oder andere Beziehung der antragstellenden Person zur bestatteten Person belegt; (o) für Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen, und erforderliche Begleitpersonen:– ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Betreuung in dieser Einrichtung und die Notwendigkeit der Begleitung hervorgehen, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten. 2. Das in Absatz 1 genannte schriftliche Gesuch muss folgende Angaben enthalten: (a) zur eingeladenen Person: Vorname und Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Zeitpunkt und Zweck der Reise, Anzahl der Einreisen und gegebenenfalls Name des Ehepartners und der minderjährigen Kinder, die die eingeladene Person begleiten; (b) zur einladenden Person: Vorname, Name und Adresse; (c) zur einladenden juristischen Person, Firma oder Organisation: vollständiger Name und vollständige Adresse sowie:– wenn das Gesuch von einer Organisation oder einer Behörde gestellt wird: Name und Funktion der unterzeichnenden Person, – wenn eine juristische Person oder eine Firma bzw. deren Niederlassung oder Zweigstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft einlädt: die Registernummer, die aufgrund des innerstaatlichen Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft erforderlich ist. 3. Den in Absatz 1 genannten Kategorien von Personen werden alle Arten von Visa nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt, ohne dass im innerstaatlichen Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehene weitere Begründungen, Einladungen oder Bestätigungen zum Reisezweck erforderlich sind.

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Art. 4 Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks

1. Für folgende Kategorien von Staatsangehörigen der Republik Moldau genügen die nachstehenden Dokumente, um den Zweck ihrer Reise in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu begründen: (a) für Mitglieder offizieller Delegationen, die aufgrund einer an die Republik Moldau gerichteten offiziellen Einladung an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchgeführt werden, teilnehmen:– ein von einer moldauischen Behörde ausgefertigtes Schreiben, das bestätigt, dass die antragstellende Person Mitglied der Delegation ist, die zur Teilnahme an einer oben genannten Veranstaltung in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reist, mit einer Kopie der offiziellen Einladung; (b) für Angehörige der freien Berufe, die an internationalen Ausstellungen, Konferenzen, Symposien, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft teilnehmen:– ein schriftliches Gesuch der Gasteinrichtung zur Bestätigung der Teilnahme der betreffenden Person an der Veranstaltung; (c) für Geschäftsleute sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmensverbänden:– ein schriftliches Gesuch einer gastgebenden juristischen Person oder Firma, ihrer Niederlassung oder Zweigstelle, von nationalen oder lokalen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder von Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft stattfinden; (d) für Fahrerinnen und Fahrer, die mit Fahrzeugen, die in der Republik Moldau registriert sind, internationale Fracht- oder Personentransporte in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft durchführen:– ein schriftliches Gesuch des nationalen Verkehrsunternehmerverbands der Republik Moldau zur Durchführung des grenzüberschreitenden Strassentransports, mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten; (e) für Angehörige des Zugbegleit-, Kühlwagen- und Lokomotivpersonals in internationalen Zügen, die auf Fahrten in das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt sind:– ein schriftliches Gesuch der zuständigen Eisenbahngesellschaft der Republik Moldau, mit Angabe des Zwecks, der Dauer und der Häufigkeit der Fahrten; (f) für Journalistinnen und Journalisten:– eine von einem Berufsverband ausgestellte Bescheinigung oder ein anderes von diesem ausgestelltes Dokument, woraus hervorgeht, dass die betreffende Person eine qualifizierte Journalistin bzw. ein qualifizierter Journalist ist, sowie eine Bestätigung ihres bzw. seines Arbeitgebers, dass die Reise zur Ausübung einer journalistischen Tätigkeit bestimmt ist; (g) für Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, auch an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen, teilnehmen:– ein schriftliches Gesuch der gastgebenden Organisation um Teilnahme an diesen Aktivitäten; (h) für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie begleitende Lehrpersonen, die zu Studien- und Ausbildungszwecken, auch im Rahmen von Austauschprogrammen oder anderen schulischen Tätigkeiten, reisen:– ein schriftliches Gesuch oder eine Einschreibebescheinigung der Gastuniversität oder der Gastschule, Studentenausweise oder Bescheinigungen über die geplanten Kurse; (i) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und professionelle Begleitpersonen:– ein schriftliches Gesuch der Gastgeberorganisation: zuständige Behörden, nationale Sportverbände und das Nationale Olympische Komitee der Schweizerischen Eidgenossenschaft; (j) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an offiziellen, von Partnerstädten und anderen Ortschaften organisierten Austauschprogrammen, reisen:– ein schriftliches Gesuch der Leiterin bzw. des Leiters der Verwaltung oder der Präsidentin bzw. des Präsidenten dieser Städte oder Ortschaften; (k) für nahe Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Grosseltern und Enkel – die Staatsangehörige der Republik Moldau besuchen, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufhalten:– ein schriftliches Gesuch der Gastgeberin bzw. des Gastgebers; (l) für Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen:– ein schriftliches Gesuch der Gasteinrichtung, eine Bestätigung, dass die Person die zivilgesellschaftliche Organisation vertritt, und eine von einer staatlichen Behörde nach innerstaatlichem Recht ausgestellte Bescheinigung über die Eintragung dieser Organisation im einschlägigen Register; (m) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Beerdigungen:– ein amtliches Dokument, in dem der Tod sowie die familiären oder sonstigen Bande zwischen der antragstellenden Person und der bestatteten Person bestätigt werden; (n) für den Besuch von Soldaten- oder Zivilfriedhöfen:– ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass das betreffende Grab besteht und erhalten bleibt, und das die familiäre oder andere Beziehung der antragstellenden Person zur bestatteten Person belegt; (o) für Personen, die aus medizinischen Gründen einreisen, und erforderliche Begleitpersonen:– ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die Notwendigkeit der medizinischen Betreuung in dieser Einrichtung und die Notwendigkeit der Begleitung hervorgehen, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten. 2. Das in Absatz 1 genannte schriftliche Gesuch muss folgende Angaben enthalten: (a) zur eingeladenen Person: Vorname und Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Zeitpunkt und Zweck der Reise, Anzahl der Einreisen und gegebenenfalls Name des Ehepartners und der minderjährigen Kinder, die die eingeladene Person begleiten; (b) zur einladenden Person: Vorname, Name und Adresse; (c) zur einladenden juristischen Person, Firma oder Organisation: vollständiger Name und vollständige Adresse sowie:– wenn das Gesuch von einer Organisation oder einer Behörde gestellt wird: Name und Funktion der unterzeichnenden Person, – wenn eine juristische Person oder eine Firma bzw. deren Niederlassung oder Zweigstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft einlädt: die Registernummer, die aufgrund des innerstaatlichen Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft erforderlich ist. 3. Den in Absatz 1 genannten Kategorien von Personen werden alle Arten von Visa nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt, ohne dass im innerstaatlichen Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehene weitere Begründungen, Einladungen oder Bestätigungen zum Reisezweck erforderlich sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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