Propose a change

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

Ausbildungsabschlüsse 1 Erteilte bzw. anerkannte oder gemäss BGMD2) nachgeprüfte Ausbildungsabschlüsse werden von den zuständigen Stellen unverzüglich dem SRK mitgeteilt, das diese Daten im NAREG einträgt (Artikel 12ter Absatz 6 Satz 1 IKV3). 2 Das SRK trägt folgende Daten im NAREG ein: a. Name, Vorname (n) b. Früherer Name c. Geburtsdatum d. Geschlecht e. Korrespondenzsprache f. Heimatort(e) g. Nationalität(en) h.* Beruf und Ausbildungsabschlusstyp mit Datum und Land der Erteilung i.* anerkannter/nachgeprüfter ausländischer Ausbildungsabschluss mit Datum und Land der Ausstellung und Datum der Anerkennung/ Nachprüfung j. Datum der Registrierung und Registrierungsnummer k. Sterbedatum l.* die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 5 Absatz 2 vorhanden sind m.* den Vermerk «gelöscht» nach Artikel 12ter Absatz 9 Satz 4 IKV sowie das Datum des Vermerks 3 Es legt die besonders schützenswerten Personendaten nach Artikel 5 Absatz 2 in einem vom restlichen NAREG getrennten sicheren Bereich ab.*

Your change, as a redline

Art. 4

Ausbildungsabschlüsse 1 Erteilte bzw. anerkannte oder gemäss BGMD2) nachgeprüfte Ausbildungsabschlüsse werden von den zuständigen Stellen unverzüglich dem SRK mitgeteilt, das diese Daten im NAREG einträgt (Artikel 12ter Absatz 6 Satz 1 IKV3). 2 Das SRK trägt folgende Daten im NAREG ein: a. Name, Vorname (n) b. Früherer Name c. Geburtsdatum d. Geschlecht e. Korrespondenzsprache f. Heimatort(e) g. Nationalität(en) h.* Beruf und Ausbildungsabschlusstyp mit Datum und Land der Erteilung i.* anerkannter/nachgeprüfter ausländischer Ausbildungsabschluss mit Datum und Land der Ausstellung und Datum der Anerkennung/ Nachprüfung j. Datum der Registrierung und Registrierungsnummer k. Sterbedatum l.* die Angabe, ob besonders schützenswerte Personendaten nach Artikel 5 Absatz 2 vorhanden sind m.* den Vermerk «gelöscht» nach Artikel 12ter Absatz 9 Satz 4 IKV sowie das Datum des Vermerks 3 Es legt die besonders schützenswerten Personendaten nach Artikel 5 Absatz 2 in einem vom restlichen NAREG getrennten sicheren Bereich ab.*

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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