Propose a change

Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung (Artikel 1 der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Anlage (zu § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 2)

Erforderliche Kenntnisse Nachzuweisen sind Kenntnisse in folgenden Sachgebieten: A. von Unternehmern, die nur Beförderungen im innerstaatlichen Verkehr durchführen wollen 1. Recht für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf - Verträge im allgemeinen - Beförderungsverträge, insbesondere die Haftung des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen) - Handelsgesellschaften - Geschäftsbücher - Arbeitsrecht, soziale Sicherheit - Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Betriebsführung - Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren - Berechnung der Selbstkosten - Beförderungspreise und -bedingungen - kaufmännisches Rechnungswesen - Versicherungswesen - Ausstellung von Rechnungen - Verkehrshilfsgewerbe 3. Zugang zum Markt - Vorschriften für den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung - Befrachtungsregelungen - Beförderungs- und Begleitpapiere 4. Technische Normen und technische Begriffe - technische Merkmale der Schiffe - Wahl des Schiffes - Eintragung - Liegezeit und Überliegezeit 5. Sicherheit - Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr - Unfallverhütung und Maßnahmen bei Unfällen B. von Unternehmern, die Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr durchführen wollen 1. die unter Buchstabe A genannten Sachgebiete 2. Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Gemeinschaft und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen 3. Zollpraxis und -förmlichkeiten 4. wichtigste verkehrspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedstaaten

Your change, as a redline

Anlage (zu § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 2)

Erforderliche Kenntnisse Nachzuweisen sind Kenntnisse in folgenden Sachgebieten: A. von Unternehmern, die nur Beförderungen im innerstaatlichen Verkehr durchführen wollen 1. Recht für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf - Verträge im allgemeinen - Beförderungsverträge, insbesondere die Haftung des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen) - Handelsgesellschaften - Geschäftsbücher - Arbeitsrecht, soziale Sicherheit - Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Betriebsführung - Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren - Berechnung der Selbstkosten - Beförderungspreise und -bedingungen - kaufmännisches Rechnungswesen - Versicherungswesen - Ausstellung von Rechnungen - Verkehrshilfsgewerbe 3. Zugang zum Markt - Vorschriften für den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung - Befrachtungsregelungen - Beförderungs- und Begleitpapiere 4. Technische Normen und technische Begriffe - technische Merkmale der Schiffe - Wahl des Schiffes - Eintragung - Liegezeit und Überliegezeit 5. Sicherheit - Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr - Unfallverhütung und Maßnahmen bei Unfällen B. von Unternehmern, die Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr durchführen wollen 1. die unter Buchstabe A genannten Sachgebiete 2. Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Gemeinschaft und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen 3. Zollpraxis und -förmlichkeiten 4. wichtigste verkehrspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedstaaten

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds