Gesetz über die Preisbindung für Bücher
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 7 Ausnahmen
(1) § 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern 1. an Verleger oder Importeure von Büchern, Buchhändler oder deren Angestellte und feste Mitarbeiter für deren Eigenbedarf, 2. an Autoren selbständiger Publikationen eines Verlages für deren Eigenbedarf, 3. an Lehrer zum Zwecke der Prüfung einer Verwendung im Unterricht, 4. die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind, 5. im Rahmen eines auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzten Räumungsverkaufs anlässlich der endgültigen Schließung einer Buchhandlung, sofern die Bücher aus den gewöhnlichen Beständen des schließenden Unternehmens stammen und den Lieferanten zuvor mit angemessener Frist zur Rücknahme angeboten wurden. (2) Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden. (3) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe: 1. | bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit mehr als 10 Stück | 8 Prozent Nachlass, mehr als 25 Stück | 10 Prozent Nachlass, mehr als 100 Stück | 12 Prozent Nachlass, mehr als 500 Stück | 13 Prozent Nachlass, 2. | bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als 25.000 Euro | 13 Prozent Nachlass, 38.000 Euro | 14 Prozent Nachlass, 50.000 Euro | 15 Prozent Nachlass. Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren. (4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches 1. Waren von geringem Wert oder Waren, die im Hinblick auf den Wert des gekauften Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen, abgibt, 2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt, 3. Versand- oder besondere Beschaffungskosten übernimmt oder 4. andere handelsübliche Nebenleistungen erbringt.
§ 7 Ausnahmen
(1) § 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern 1. an Verleger oder Importeure von Büchern, Buchhändler oder deren Angestellte und feste Mitarbeiter für deren Eigenbedarf, 2. an Autoren selbständiger Publikationen eines Verlages für deren Eigenbedarf, 3. an Lehrer zum Zwecke der Prüfung einer Verwendung im Unterricht, 4. die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind, 5. im Rahmen eines auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzten Räumungsverkaufs anlässlich der endgültigen Schließung einer Buchhandlung, sofern die Bücher aus den gewöhnlichen Beständen des schließenden Unternehmens stammen und den Lieferanten zuvor mit angemessener Frist zur Rücknahme angeboten wurden. (2) Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden. (3) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe: 1. | bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit mehr als 10 Stück | 8 Prozent Nachlass, mehr als 25 Stück | 10 Prozent Nachlass, mehr als 100 Stück | 12 Prozent Nachlass, mehr als 500 Stück | 13 Prozent Nachlass, 2. | bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als 25.000 Euro | 13 Prozent Nachlass, 38.000 Euro | 14 Prozent Nachlass, 50.000 Euro | 15 Prozent Nachlass. Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren. (4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches 1. Waren von geringem Wert oder Waren, die im Hinblick auf den Wert des gekauften Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen, abgibt, 2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt, 3. Versand- oder besondere Beschaffungskosten übernimmt oder 4. andere handelsübliche Nebenleistungen erbringt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.