Propose a change

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3

Migrationsbehörde 1 Der Regierungsrat bezeichnet die zuständige kantonale Behörde im Sinne von Artikel 98 Absatz 3 AuG. Sie versieht die ausländerrechtlichen Aufgaben, die sich aus dem Vollzug der Bundesgesetzgebung und der Staatsverträge über Einreise (inkl. das Ausstellen und Verlängern von Visa), Aufenthalt, Niederlassung, Ausschaffung und Wegweisung sowie Asyl für den Kanton Glarus ergeben, soweit sie nicht einer andern kantonalen Behörde übertragen sind. Sie bestimmt das Haftlokal bei der Anordnung von ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen. 2 Die zuständige kantonale Behörde arbeitet bei der Behandlung von Gesuchen ausländischer Staatsangehöriger mit der zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde und anderen Behörden zusammen. 3 Sie stellt namens des Kantons Antrag auf vorläufige Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern (Art. 83 Abs. 6 AuG) sowie auf Erteilung von Härtefallbewilligungen (Art. 84 Abs. 5 AuG, Art. 14 Abs. 2 f. AsylG). SBE X/7 474 1

Your change, as a redline

Art. 3

Migrationsbehörde 1 Der Regierungsrat bezeichnet die zuständige kantonale Behörde im Sinne von Artikel 98 Absatz 3 AuG. Sie versieht die ausländerrechtlichen Aufgaben, die sich aus dem Vollzug der Bundesgesetzgebung und der Staatsverträge über Einreise (inkl. das Ausstellen und Verlängern von Visa), Aufenthalt, Niederlassung, Ausschaffung und Wegweisung sowie Asyl für den Kanton Glarus ergeben, soweit sie nicht einer andern kantonalen Behörde übertragen sind. Sie bestimmt das Haftlokal bei der Anordnung von ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen. 2 Die zuständige kantonale Behörde arbeitet bei der Behandlung von Gesuchen ausländischer Staatsangehöriger mit der zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde und anderen Behörden zusammen. 3 Sie stellt namens des Kantons Antrag auf vorläufige Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern (Art. 83 Abs. 6 AuG) sowie auf Erteilung von Härtefallbewilligungen (Art. 84 Abs. 5 AuG, Art. 14 Abs. 2 f. AsylG). SBE X/7 474 1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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