Propose a change

Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Flaggengebühr für Schweizerische Seeschiffe

1 Die Schweizerischen Seeschiffe zahlen dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt einmal jährlich eine Flaggenpauschalgebühr, die sämtliche ordentlichen Leistungen des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes für Schweizerische Seeschiffe vergütet. 2 Die jährliche Pauschalgebühr wird zum ersten Mal bei der Registrierung pro rata temporis und anschliessend zu Beginn jedes Kalenderjahres erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem Alter der Seeschiffe. Für die Bestimmung des Alters ist das Datum der Kiellegung massgebend. Die jährliche Pauschalgebühr beträgt: a. für Seeschiffe, ausschliesslich der Passagierschiffe:1. mit einem Alter von weniger als fünf Jahren: 10 000 Franken, 2. ab dem fünften Altersjahr: 12 000 Franken; b. für Passagierschiffe:1. mit einem Alter von weniger als fünf Jahren: 13 000 Franken, 2. ab dem fünften Altersjahr: 15 000 Franken. 3 Wird ein Seeschiff in einer Dreijahresperiode mehr als einmal festgehalten, so erhöht sich die Jahrespauschalgebühr aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsaufwands in den nachfolgenden zwei Jahren um 2000 Franken. 4 Weiterer ausserordentlicher Arbeitsaufwand namentlich bei Festhaltungen, die eine ausserordentliche Inspektion durch den Flaggenstaat nach sich ziehen, und bei Fällen von Piraterie oder Havarie wird nach Artikel 4 Absatz 2 verrechnet. 5 Bei einer natürlichen Person, einer Handelsgesellschaft oder einer juristischen Person, die ein Seeschiff für einen Zweck nach Artikel 35 Absatz 1 des Seeschifffahrtsgesetzes einträgt, können die Jahrespauschalgebühren auf Gesuch hin herabgesetzt oder erlassen werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 566).

Your change, as a redline

Art. 7 Flaggengebühr für Schweizerische Seeschiffe

1 Die Schweizerischen Seeschiffe zahlen dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt einmal jährlich eine Flaggenpauschalgebühr, die sämtliche ordentlichen Leistungen des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes für Schweizerische Seeschiffe vergütet. 2 Die jährliche Pauschalgebühr wird zum ersten Mal bei der Registrierung pro rata temporis und anschliessend zu Beginn jedes Kalenderjahres erhoben. Die Gebühr richtet sich nach dem Alter der Seeschiffe. Für die Bestimmung des Alters ist das Datum der Kiellegung massgebend. Die jährliche Pauschalgebühr beträgt: a. für Seeschiffe, ausschliesslich der Passagierschiffe:1. mit einem Alter von weniger als fünf Jahren: 10 000 Franken, 2. ab dem fünften Altersjahr: 12 000 Franken; b. für Passagierschiffe:1. mit einem Alter von weniger als fünf Jahren: 13 000 Franken, 2. ab dem fünften Altersjahr: 15 000 Franken. 3 Wird ein Seeschiff in einer Dreijahresperiode mehr als einmal festgehalten, so erhöht sich die Jahrespauschalgebühr aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsaufwands in den nachfolgenden zwei Jahren um 2000 Franken. 4 Weiterer ausserordentlicher Arbeitsaufwand namentlich bei Festhaltungen, die eine ausserordentliche Inspektion durch den Flaggenstaat nach sich ziehen, und bei Fällen von Piraterie oder Havarie wird nach Artikel 4 Absatz 2 verrechnet. 5 Bei einer natürlichen Person, einer Handelsgesellschaft oder einer juristischen Person, die ein Seeschiff für einen Zweck nach Artikel 35 Absatz 1 des Seeschifffahrtsgesetzes einträgt, können die Jahrespauschalgebühren auf Gesuch hin herabgesetzt oder erlassen werden. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 566).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it