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3 provisions
Art. 1
Baubereiche
1Oberirdische Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubegrenzungslinien errichtet werden. Für den
Baubereich II gelten zusätzlich die übergeordneten Bestimmungen
2Ausserhalb der Baubereiche sind zulässig:
- einzelne Gebäudevorsprünge, welche maximal 1,50 m über die Baubegrenzungslinie hinausragen,
- eine Verbindung zum Technopark gemäss Art. 2 Abs. 4,
- besondere Gebäude mit einer Fläche von insgesamt höchstens 5% der Gestaltungsplanfläche,
- Verkehrsanlagen und Passerellen, wenn sie sich gut in die
Umgebung einordnen.
Art. 2
Erschliessung
1Die Erschliessung für die Parkierung und die Anlieferung erfolgt gemäss den Bezeichnungen im Plan, für den Baubereich II
vorzugsweise über die Giessereistrasse.
2Die Ausfahrt der Unterniveau-Garage des Technoparkes muss
gemeinsam mit der Ein- und Ausfahrt der Unterniveau-Garage
des Baubereiches I benützt werden.
3Grundsätzlich erfolgen die Zu- und Wegfahrt gemäss dem übergeordneten Gestaltungsplan über den Hauptanschlusspunkt Förrlibuckstrasse. Sofern sich dessen Erstellung verzögert, können allfällige vorher in Betrieb genommene Bauten und
Anlagen vorübergehend über einen anderen Hauptanschlusspunkt erschlossen werden. Die Stadt Zürich kann die entsprechende Bewilligung von einer Sicherstellung der Kosten für die
Erstellung des Hauptanschlusspunktes Förrlibuckstrasse abhängig machen.
4Im Baubereich I ist in der Verlängerung der «Passage» im
Technopark ein Durchgang zu erstellen. Dieser ist zu betreiben,
sofern dies mit dem Betriebs- und Nutzungskonzept vereinbar
ist und der Eigentümer des Areals Technopark einer gemeinsamen Verbindung zustimmt.
Art. 3
Freiflächen
1Die Freiflächen sind so anzulegen, dass nach der Beseitigung
der Rikag-Gebäude entlang der westlichen Grenze des Baufeldes E eine durchgehende Freifläche entsteht. Diese ist innert
einem Jahr nach Beendigung des bis am 31. Dezember 2005
laufenden Mietvertrages mit der Rikag zu realisieren.
2Die Gestaltung der Freifläche entlang der westlichen Grenze
des Baufeldes E zwischen Pfingstweidstrasse und Förrlibuckstrasse richtet sich nach dem übergeordneten Gestaltungskonzept (Entwicklungskonzept Zürich West) und ist in Absprache
mit den zuständigen Ämtern umzusetzen.
3Entlang der westlichen Grenze des Baufeldes E darf ausserhalb des Baubereiches I ein Streifen mit einer Breite von mindestens 10m nicht unterkellert werden. Durchquerungen für Leitungsbauten und höchstens einer Durchfahrt sind zulässig, sofern damit die Gestaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen ist so zu gestalten, dass er als Teil einer durchgehenden
Grünverbindung der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der ergänzende private Gestaltungsplan für das Baufeld E
(nördlich und westlich des Areals Technopark) tritt am Tag nach
der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die
Baudirektion in Kraft.1
1 Genehmigt von der Baudirektion am 14. Februar 2001; Inkraftsetzung auf den
10. März 2001