Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Vereinigung Eisenerz exportierender Staaten zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Vereinigung in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Rechtsstellung der Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinigung

1. Die Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinigung, die sich in offizieller Funktion bei der Vereinigung befinden, geniessen während der Ausübung ihrer Funktionen in der Schweiz und auf der Reise zum Versammlungsort und zurück dieselben Immunitäten und Vorrechte, wie sie den Staatenvertretern bei den internationalen Organisationen zuerkannt werden. Die Privilegien und Erleichterungen auf dem Gebiete des Zollwesens werden jedoch entsprechend dem Zollreglement gewährt. 2. Die Vorrechte und Immunitäten werden den Vertretern der Mitgliedstaaten der Vereinigung nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt, sondern mit dem Ziel, die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Verkehr mit der Vereinigung in völliger Unabhängigkeit zu gewährleisten. Demzufolge hat ein Mitgliedstaat der Vereinigung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Immunität seines Vertreters in all jenen Fällen aufzuheben, in denen seiner Meinung nach diese Immunität den Gang der Rechtspflege hindert und in denen sie ohne Beeinträchtigung des Zwecks, für welchen sie gewährt wurde, aufgehoben werden kann.

Your change, as a redline

Art. 12 Rechtsstellung der Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinigung

1. Die Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinigung, die sich in offizieller Funktion bei der Vereinigung befinden, geniessen während der Ausübung ihrer Funktionen in der Schweiz und auf der Reise zum Versammlungsort und zurück dieselben Immunitäten und Vorrechte, wie sie den Staatenvertretern bei den internationalen Organisationen zuerkannt werden. Die Privilegien und Erleichterungen auf dem Gebiete des Zollwesens werden jedoch entsprechend dem Zollreglement gewährt. 2. Die Vorrechte und Immunitäten werden den Vertretern der Mitgliedstaaten der Vereinigung nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt, sondern mit dem Ziel, die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Verkehr mit der Vereinigung in völliger Unabhängigkeit zu gewährleisten. Demzufolge hat ein Mitgliedstaat der Vereinigung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Immunität seines Vertreters in all jenen Fällen aufzuheben, in denen seiner Meinung nach diese Immunität den Gang der Rechtspflege hindert und in denen sie ohne Beeinträchtigung des Zwecks, für welchen sie gewährt wurde, aufgehoben werden kann.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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