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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Vereinigung Eisenerz exportierender Staaten zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Vereinigung in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von anderen Massnahmen

1. Die Vereinigung geniesst Befreiung von der Straf‑, Zivil‑ und Verwaltungsgerichtsbarkeit, ausgenommen insoweit diese Befreiung vom Generalsekretär der Vereinigung oder seinem ordnungsgemäss ermächtigten Stellvertreter ausdrücklich aufgehoben worden ist. Die Einfügung einer Gerichtsstandsklausel in einen Vertrag im Sinne der Zuständigkeit eines schweizerischen ordentlichen Gerichts stellt einen ausdrücklichen Verzicht auf die Befreiung dar. Ein solcher Verzicht erstreckt sich jedoch nicht auf Vollstreckungsmassnahmen, ausser wenn es eine ausdrückliche gegenteilige Klausel anders bestimmt. 2. Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände und die Vermögenswerte, die Eigentum der Vereinigung sind oder von der Vereinigung für ihre Zwecke verwendet werden – gleichgültig, wer immer ihr Eigentümer sei –, dürfen nicht Gegenstand einer Durchsuchung, Requisition, Beschlagnahme oder Vollstreckungsmassnahme sein.

Your change, as a redline

Art. 4 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von anderen Massnahmen

1. Die Vereinigung geniesst Befreiung von der Straf‑, Zivil‑ und Verwaltungsgerichtsbarkeit, ausgenommen insoweit diese Befreiung vom Generalsekretär der Vereinigung oder seinem ordnungsgemäss ermächtigten Stellvertreter ausdrücklich aufgehoben worden ist. Die Einfügung einer Gerichtsstandsklausel in einen Vertrag im Sinne der Zuständigkeit eines schweizerischen ordentlichen Gerichts stellt einen ausdrücklichen Verzicht auf die Befreiung dar. Ein solcher Verzicht erstreckt sich jedoch nicht auf Vollstreckungsmassnahmen, ausser wenn es eine ausdrückliche gegenteilige Klausel anders bestimmt. 2. Die Gebäude oder Gebäudeteile, das anliegende Gelände und die Vermögenswerte, die Eigentum der Vereinigung sind oder von der Vereinigung für ihre Zwecke verwendet werden – gleichgültig, wer immer ihr Eigentümer sei –, dürfen nicht Gegenstand einer Durchsuchung, Requisition, Beschlagnahme oder Vollstreckungsmassnahme sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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