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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Vereinigung Eisenerz exportierender Staaten zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Vereinigung in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Dienstlicher Verkehr

1. Die Vereinigung geniesst für ihre amtlichen Mitteilungen eine ebenso günstige Behandlung, wie sie den andern internationalen Institutionen in der Schweiz zugesichert ist, soweit es mit dem internationalen Fernmeldeübereinkommen vereinbar ist. 2. Die Vereinigung hat das Recht, für ihre amtlichen Mitteilungen Codes zu benützen. Sie hat auch das Recht, ihre Korrespondenz durch Kuriere oder mit ordnungsgemässen Ausweisen versehenem Kuriergepäck zu verschicken und zu empfangen, denen die gleichen Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden wie den diplomatischen Kurieren und dem diplomatischen Kuriergepäck. 3. Die amtliche Korrespondenz und die übrigen amtlichen Mitteilungen der Vereinigung, die ordnungsgemäss als solche gekennzeichnet sind, dürfen keiner Zensur unterworfen werden. 4. Der Betrieb von Fernmeldeeinrichtungen muss, was den technischen Bereich anbetrifft, mit den schweizerischen PTT‑Betrieben koordiniert werden. Heute: Internationaler Fernmeldevertrag vom 6. Nov. 1982 (SR 0.784.16), sowie die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dez. 1992 (SR 0.784.0l/.02).

Your change, as a redline

Art. 5 Dienstlicher Verkehr

1. Die Vereinigung geniesst für ihre amtlichen Mitteilungen eine ebenso günstige Behandlung, wie sie den andern internationalen Institutionen in der Schweiz zugesichert ist, soweit es mit dem internationalen Fernmeldeübereinkommen vereinbar ist. 2. Die Vereinigung hat das Recht, für ihre amtlichen Mitteilungen Codes zu benützen. Sie hat auch das Recht, ihre Korrespondenz durch Kuriere oder mit ordnungsgemässen Ausweisen versehenem Kuriergepäck zu verschicken und zu empfangen, denen die gleichen Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden wie den diplomatischen Kurieren und dem diplomatischen Kuriergepäck. 3. Die amtliche Korrespondenz und die übrigen amtlichen Mitteilungen der Vereinigung, die ordnungsgemäss als solche gekennzeichnet sind, dürfen keiner Zensur unterworfen werden. 4. Der Betrieb von Fernmeldeeinrichtungen muss, was den technischen Bereich anbetrifft, mit den schweizerischen PTT‑Betrieben koordiniert werden. Heute: Internationaler Fernmeldevertrag vom 6. Nov. 1982 (SR 0.784.16), sowie die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dez. 1992 (SR 0.784.0l/.02).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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