Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Vereinigung Eisenerz exportierender Staaten zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Vereinigung in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7 Steuerliche Behandlung

1. Die Vereinigung ist bezüglich ihrer Guthaben, Einkünfte und andern Vermögenswerte von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum der Vereinigung sind und von deren Dienststellen benützt werden. Der Vereinigung darf keine Steuer auf dem Mietzins auferlegt werden, den sie für Räumlichkeiten zahlt, die von ihr gemietet und von ihren Dienststellen benützt werden. 2. Die Vereinigung ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit. Bei der eidgenössischen Warenumsatzsteuer, ob im Preise eingerechnet oder offen überwälzt, gilt die Befreiung indessen nur für Bezüge, die für den amtlichen Gebrauch der Vereinigung erfolgen und wenn der Rechnungsbetrag für ein und denselben Bezug 100 Schweizerfranken übersteigt. 3. Die Vereinigung ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4. Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag der Vereinigung im Wege der Rückerstattung zu erwirken, nach einem Verfahren, das von der Vereinigung und den zuständigen schweizerischen Behörden zu vereinbaren ist.

Your change, as a redline

Art. 7 Steuerliche Behandlung

1. Die Vereinigung ist bezüglich ihrer Guthaben, Einkünfte und andern Vermögenswerte von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum der Vereinigung sind und von deren Dienststellen benützt werden. Der Vereinigung darf keine Steuer auf dem Mietzins auferlegt werden, den sie für Räumlichkeiten zahlt, die von ihr gemietet und von ihren Dienststellen benützt werden. 2. Die Vereinigung ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit. Bei der eidgenössischen Warenumsatzsteuer, ob im Preise eingerechnet oder offen überwälzt, gilt die Befreiung indessen nur für Bezüge, die für den amtlichen Gebrauch der Vereinigung erfolgen und wenn der Rechnungsbetrag für ein und denselben Bezug 100 Schweizerfranken übersteigt. 3. Die Vereinigung ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und Gemeinden befreit, soweit diese nicht als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. 4. Die erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag der Vereinigung im Wege der Rückerstattung zu erwirken, nach einem Verfahren, das von der Vereinigung und den zuständigen schweizerischen Behörden zu vereinbaren ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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