Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 23
Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Grundsatz 1 Bei Verwaltungseinheiten, die nach dem Prinzip des Leistungsauftrags und des Globalbudgets geführt werden, sind die Aufgaben in der Regel in Leistungsgruppen oder Leistungen einzuteilen. 2 Bei diesen Verwaltungseinheiten wird als massgebender Budgetkredit der Saldo der Aufwände und Erträge beziehungsweise der Ausgaben und Einnahmen entweder für die Verwaltungseinheit insgesamt oder für ihre Leistungsgruppen oder ihre Leistungen im Einzelnen festgelegt. 3 Bei diesen Verwaltungseinheiten beschliesst der Regierungsrat den Leistungsauftrag und der Landrat erteilt mit dem Budget den Kredit dazu. 4 Trotz Budgetierung mit Leistungsauftrag und Globalbudget sind die Aufwände und Erträge sowie die Ausgaben und Einnahmen nach Artengliederung finanzstatistisch auszuweisen. 5 Der Landrat bestimmt mit dem Budget die Verwaltungseinheiten nach Absatz 1. 6 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen des kantonalen Rechts.
Artikel 23
Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Grundsatz 1 Bei Verwaltungseinheiten, die nach dem Prinzip des Leistungsauftrags und des Globalbudgets geführt werden, sind die Aufgaben in der Regel in Leistungsgruppen oder Leistungen einzuteilen. 2 Bei diesen Verwaltungseinheiten wird als massgebender Budgetkredit der Saldo der Aufwände und Erträge beziehungsweise der Ausgaben und Einnahmen entweder für die Verwaltungseinheit insgesamt oder für ihre Leistungsgruppen oder ihre Leistungen im Einzelnen festgelegt. 3 Bei diesen Verwaltungseinheiten beschliesst der Regierungsrat den Leistungsauftrag und der Landrat erteilt mit dem Budget den Kredit dazu. 4 Trotz Budgetierung mit Leistungsauftrag und Globalbudget sind die Aufwände und Erträge sowie die Ausgaben und Einnahmen nach Artengliederung finanzstatistisch auszuweisen. 5 Der Landrat bestimmt mit dem Budget die Verwaltungseinheiten nach Absatz 1. 6 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen des kantonalen Rechts.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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