Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 36 Angaben über die empfangende Einheit oder den Vertragspartner
Anlagespiegel 1 Der Anlagespiegel enthält die Summe der Anlagebuchwerte und die kumulierten Abschreibungen (aggregiert mit den kumulierten Wertverlusten) zu Beginn und am Ende der Periode. 2 Die Bruttobuchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen: a) Zugänge b) Abgänge und Veräusserungen c) Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren d) Abschreibungen e) Wechselkursdifferenzen f) andere Bewegungen 2.5 Haushaltgleichgewicht und Finanzkennzahlen Artikel 37 * 1 Für die Berechnung der Finanzkennzahlen gelten die Definitionen gemäss den Fachempfehlungen der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 25. Januar 2008 zum Harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2). Artikel 37a * … 3 Kreditrecht 3.1 Allgemeines
Artikel 36 Angaben über die empfangende Einheit oder den Vertragspartner
Anlagespiegel 1 Der Anlagespiegel enthält die Summe der Anlagebuchwerte und die kumulierten Abschreibungen (aggregiert mit den kumulierten Wertverlusten) zu Beginn und am Ende der Periode. 2 Die Bruttobuchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen: a) Zugänge b) Abgänge und Veräusserungen c) Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren d) Abschreibungen e) Wechselkursdifferenzen f) andere Bewegungen 2.5 Haushaltgleichgewicht und Finanzkennzahlen Artikel 37 * 1 Für die Berechnung der Finanzkennzahlen gelten die Definitionen gemäss den Fachempfehlungen der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 25. Januar 2008 zum Harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2). Artikel 37a * … 3 Kreditrecht 3.1 Allgemeines
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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