Propose a change

Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 64

Bewertung und Abschreibung des Verwaltungsvermögens 1 Anlagen im Verwaltungsvermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert. Entstehen keine Kosten bzw. wurde kein Preis bezahlt, wird der Verkehrswert als Anschaffungskosten bilanziert. 2 Anlagen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es ist eine Anlagenbuchhaltung zu führen. Die Finanzdirektion erlässt dazu Weisungen. 3 Wertberichtigungen sind wie folgt vorzunehmen: a) Sachgüter sowie Investitionsbeiträge mit einem Rückforderungsrecht werden auf der Basis der Nutzungsdauer linear, in der Regel ab Beginn der Inbetriebnahme abgeschrieben b) Investitionsbeiträge ohne Rückforderungsrecht werden im entsprechenden Kalenderjahr vollumfänglich abgeschrieben c) Darlehen und Beteiligungen werden nach kaufmännischen Grundsätzen wertberichtigt 4 Voneinander abweichende finanzbuchhalterische und betriebswirtschaftliche Werte des Verwaltungsvermögens sind im Anhang auszuweisen. * 5 Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt. 4.3 Konsolidierung

Your change, as a redline

Artikel 64

Bewertung und Abschreibung des Verwaltungsvermögens 1 Anlagen im Verwaltungsvermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert. Entstehen keine Kosten bzw. wurde kein Preis bezahlt, wird der Verkehrswert als Anschaffungskosten bilanziert. 2 Anlagen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es ist eine Anlagenbuchhaltung zu führen. Die Finanzdirektion erlässt dazu Weisungen. 3 Wertberichtigungen sind wie folgt vorzunehmen: a) Sachgüter sowie Investitionsbeiträge mit einem Rückforderungsrecht werden auf der Basis der Nutzungsdauer linear, in der Regel ab Beginn der Inbetriebnahme abgeschrieben b) Investitionsbeiträge ohne Rückforderungsrecht werden im entsprechenden Kalenderjahr vollumfänglich abgeschrieben c) Darlehen und Beteiligungen werden nach kaufmännischen Grundsätzen wertberichtigt 4 Voneinander abweichende finanzbuchhalterische und betriebswirtschaftliche Werte des Verwaltungsvermögens sind im Anhang auszuweisen. * 5 Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt. 4.3 Konsolidierung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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