Propose a change

Enteignungsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 43

Nachträgliche Entschädigung 1 Entschädigungsforderungen können auch noch nach Ablauf des Schätzungsverfahrens geltend gemacht werden: a) wenn ein Betroffener den Nachweis erbringt, dass ihm oder seinem Vertreter die Geltendmachung seiner Ansprüche wegen unverschuldeter Hindernisse unmöglich war oder ihm der Bestand eines Rechts erst später zur Kenntnis gelangt ist; b) wenn entgegen den aufgelegten Plänen und des Verzeichnisses der enteigneten Rechte oder der durch persönliche Anzeige erteilten Angaben durch Enteignung ein Recht in Anspruch genommen oder geschmälert wird, oder wenn sich ein im Zeitpunkt der Planauflage oder der persönlichen Anzeige nicht oder nicht nach seinem Umfang vorherzusehender Schaden erst beim Bau oder nach Erstellung des Werkes ergibt. 2 Die Forderungen gelten als verwirkt, wenn sie nicht beim Präsidenten der Kommission geltend gemacht werden: a) im Fall von Absatz 1 Buchstabe a binnen 30 Tagen seit Wegfall des Hinderungsgrundes oder seitdem der Forderungsberechtigte vom Bestand seines Rechts Kenntnis erhalten hat; b) im Fall von Absatz 1 Buchstabe b binnen sechs Monaten, seitdem der Forderungsberechtigte von der Inanspruchnahme, Schmälerung oder Schädigung Kenntnis erhalten hat. 5 Vollzug der Enteignung

Your change, as a redline

Art. 43

Nachträgliche Entschädigung 1 Entschädigungsforderungen können auch noch nach Ablauf des Schätzungsverfahrens geltend gemacht werden: a) wenn ein Betroffener den Nachweis erbringt, dass ihm oder seinem Vertreter die Geltendmachung seiner Ansprüche wegen unverschuldeter Hindernisse unmöglich war oder ihm der Bestand eines Rechts erst später zur Kenntnis gelangt ist; b) wenn entgegen den aufgelegten Plänen und des Verzeichnisses der enteigneten Rechte oder der durch persönliche Anzeige erteilten Angaben durch Enteignung ein Recht in Anspruch genommen oder geschmälert wird, oder wenn sich ein im Zeitpunkt der Planauflage oder der persönlichen Anzeige nicht oder nicht nach seinem Umfang vorherzusehender Schaden erst beim Bau oder nach Erstellung des Werkes ergibt. 2 Die Forderungen gelten als verwirkt, wenn sie nicht beim Präsidenten der Kommission geltend gemacht werden: a) im Fall von Absatz 1 Buchstabe a binnen 30 Tagen seit Wegfall des Hinderungsgrundes oder seitdem der Forderungsberechtigte vom Bestand seines Rechts Kenntnis erhalten hat; b) im Fall von Absatz 1 Buchstabe b binnen sechs Monaten, seitdem der Forderungsberechtigte von der Inanspruchnahme, Schmälerung oder Schädigung Kenntnis erhalten hat. 5 Vollzug der Enteignung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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