Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

1. Soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, bezieht es sich: a. in der Schweizi) auf die Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung; ii) auf die Bundesgesetzgebung über die Invalidenversicherung; iii) auf die Bundesgesetzgebung über die Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen Berufskrankheiten; iv) auf die Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen; v) bezüglich des Artikels 3 sowie des Dritten Abschnitts 1. Kapitel und des Vierten und Fünften Abschnitts auf die Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung; b. in Slowenieni) auf die Rechtsvorschriften über die Renten- und Invalidenversicherung; ii) auf die Rechtsvorschriften über die Krankenversicherung; iii) auf die Rechtsvorschriften über die Kinderzulagen. 2. Dieses Abkommen ist auch auf alle Gesetze und Verordnungen anwendbar, welche die in Absatz 1 aufgeführten Rechtsvorschriften kodifizieren, ändern oder ergänzen. 3. Hingegen bezieht es sich auf Gesetze und Verordnungen: a. welche die bestehenden Versicherungszweige auf neue Kategorien von Personen ausdehnen, nur, sofern der seine Rechtsvorschriften ändernde Vertragsstaat nicht innert sechs Monaten nach der amtlichen Veröffentlichung der genannten Erlasse der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine gegenteilige Mitteilung zukommen lässt; b. die einen neuen Zweig der Sozialen Sicherheit einführen, nur, wenn dies zwischen den Vertragsstaaten so vereinbart wird.

Your change, as a redline

Art. 2

1. Soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, bezieht es sich: a. in der Schweizi) auf die Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung; ii) auf die Bundesgesetzgebung über die Invalidenversicherung; iii) auf die Bundesgesetzgebung über die Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie gegen Berufskrankheiten; iv) auf die Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen; v) bezüglich des Artikels 3 sowie des Dritten Abschnitts 1. Kapitel und des Vierten und Fünften Abschnitts auf die Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung; b. in Slowenieni) auf die Rechtsvorschriften über die Renten- und Invalidenversicherung; ii) auf die Rechtsvorschriften über die Krankenversicherung; iii) auf die Rechtsvorschriften über die Kinderzulagen. 2. Dieses Abkommen ist auch auf alle Gesetze und Verordnungen anwendbar, welche die in Absatz 1 aufgeführten Rechtsvorschriften kodifizieren, ändern oder ergänzen. 3. Hingegen bezieht es sich auf Gesetze und Verordnungen: a. welche die bestehenden Versicherungszweige auf neue Kategorien von Personen ausdehnen, nur, sofern der seine Rechtsvorschriften ändernde Vertragsstaat nicht innert sechs Monaten nach der amtlichen Veröffentlichung der genannten Erlasse der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine gegenteilige Mitteilung zukommen lässt; b. die einen neuen Zweig der Sozialen Sicherheit einführen, nur, wenn dies zwischen den Vertragsstaaten so vereinbart wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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