Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31

Dieses Abkommen, zu dem die in Artikel 15 Absatz 4 erwähnte Vereinbarung als Bestandteil gehört, bleibt in Kraft, solange es nicht von einem der Vertragsstaaten gekündigt worden ist. Jeder Vertragsstaat kann vom Jahre 1984 an das Abkommen auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen letztmals Anwendung: a. auf die durch Abzug an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünften, die spätestens am 31. Dezember des Kündigungsjahres zahlbar werden; b. auf die übrigen Steuern für die Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember desselben Jahres zu Ende gehen. Fassung gemäss Art. 2 des Prot. vom 28. April 1978, von der BVers genehmigt am 15. Dez. 1978 und in Kraft getreten am 27. März 1979 (AS 1979 484, 483; BBl 1978 I 1454).

Your change, as a redline

Art. 31

Dieses Abkommen, zu dem die in Artikel 15 Absatz 4 erwähnte Vereinbarung als Bestandteil gehört, bleibt in Kraft, solange es nicht von einem der Vertragsstaaten gekündigt worden ist. Jeder Vertragsstaat kann vom Jahre 1984 an das Abkommen auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen letztmals Anwendung: a. auf die durch Abzug an der Quelle erhobenen Steuern auf Einkünften, die spätestens am 31. Dezember des Kündigungsjahres zahlbar werden; b. auf die übrigen Steuern für die Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember desselben Jahres zu Ende gehen. Fassung gemäss Art. 2 des Prot. vom 28. April 1978, von der BVers genehmigt am 15. Dez. 1978 und in Kraft getreten am 27. März 1979 (AS 1979 484, 483; BBl 1978 I 1454).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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