Propose a change

Spesenreglement Gemeindeverwaltung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Höhe und Zahlungsmodalitäten der Spesenpauschale

1 Folgende Mitarbeitenden erhalten eine Spesenpauschale: a) Gemeindeschreiberin / Gemeindeschreiber / Verwaltungsleitung CHF 1'500.00 b) * Rektor/in CHF 1'500.00 c) * Abteilungsleitende CHF 1'300.00 d) Leitung Bau, Leitung ICT CHF 1'000.00 e) Leitung Werkhof, Leitung Hausdienst CHF 800.00 f) * Assistenz CHF 600.00 g) * Sachbearbeitung CHF 600.00 h) Hauswart, Mitarbeitende Hausdienst und Werkhof CHF 600.00 i) Mitarbeitende Schulsozialarbeit CHF 600.00 j) Mitarbeitende Jugendarbeit CHF 600.00 k) * Mitarbeitende SEB, Schulköchin/Schulkoch CHF 600.00 l) * Lehrpersonen CHF 600.00 2 Die Spesenpauschale wird jährlich mit dem Oktoberlohn ausbezahlt und im Lohnausweis entsprechend ausgewiesen. * 3 Bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad wird die Spesenpauschale anteilsmässig gekürzt. Ist der entsprechende Mitarbeitende in einer Funktion, welche anspruchsberechtigt für ein Mobiltelefon und ein Mobilfunkabonnement wäre[7], so wird der Betrag maximal auf CHF 300.00 pro Jahr reduziert. * 4 Bei einer unterjährigen Anstellung oder einem unterjährigen Austritt wird die Spesenpauschale anteilsmässig gekürzt. *

Your change, as a redline

Art. 16 Höhe und Zahlungsmodalitäten der Spesenpauschale

1 Folgende Mitarbeitenden erhalten eine Spesenpauschale: a) Gemeindeschreiberin / Gemeindeschreiber / Verwaltungsleitung CHF 1'500.00 b) * Rektor/in CHF 1'500.00 c) * Abteilungsleitende CHF 1'300.00 d) Leitung Bau, Leitung ICT CHF 1'000.00 e) Leitung Werkhof, Leitung Hausdienst CHF 800.00 f) * Assistenz CHF 600.00 g) * Sachbearbeitung CHF 600.00 h) Hauswart, Mitarbeitende Hausdienst und Werkhof CHF 600.00 i) Mitarbeitende Schulsozialarbeit CHF 600.00 j) Mitarbeitende Jugendarbeit CHF 600.00 k) * Mitarbeitende SEB, Schulköchin/Schulkoch CHF 600.00 l) * Lehrpersonen CHF 600.00 2 Die Spesenpauschale wird jährlich mit dem Oktoberlohn ausbezahlt und im Lohnausweis entsprechend ausgewiesen. * 3 Bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad wird die Spesenpauschale anteilsmässig gekürzt. Ist der entsprechende Mitarbeitende in einer Funktion, welche anspruchsberechtigt für ein Mobiltelefon und ein Mobilfunkabonnement wäre[7], so wird der Betrag maximal auf CHF 300.00 pro Jahr reduziert. * 4 Bei einer unterjährigen Anstellung oder einem unterjährigen Austritt wird die Spesenpauschale anteilsmässig gekürzt. *

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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