Spesenreglement Gemeindeverwaltung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 Grundsatz der Spesenrückerstattung
1 Auslagen, die für die Arbeitsausführung nicht notwendig waren, werden von der Arbeitgeberin nicht übernommen, sondern sind vom Mitarbeitenden selbst zu bezahlen. 2 Grundsätzlich werden sämtliche Spesen effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet. Spesen sind durch die vorgesetzte Person zu bewilligen. 3 Sofern in diesem Reglement vorgesehen, werden einzelne Spesenereignisse mittels tatsächlich angefallenen Kosten, nach festen Ansätzen für eine Aufgabe, einen Sachverhalt oder ein Ereignis oder pauschal (Tages-, Monats- oder Jahrespauschale) vergütet. 4 Monats- und/oder Jahrespauschalen werden bei ununterbrochenen Abwesenheiten von mehr als vier Wochen (z. B. Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Militärdienst, Krankheit/Unfall, Freistellung; jedoch exkl. Ferienansprüche) für die darüber hinaus gehende Zeit entsprechend gekürzt. 5 Werden die Pauschalen nicht gekürzt, gelten die darüber hinausgehenden Vergütungen nicht als Spesen, sondern als Lohn. 6 Sämtliche Mitarbeitenden achten darauf, dass die im Rahmen dieses Reglements erstattungsfähigen Spesen möglichst tief gehalten werden.
Art. 4 Grundsatz der Spesenrückerstattung
1 Auslagen, die für die Arbeitsausführung nicht notwendig waren, werden von der Arbeitgeberin nicht übernommen, sondern sind vom Mitarbeitenden selbst zu bezahlen. 2 Grundsätzlich werden sämtliche Spesen effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet. Spesen sind durch die vorgesetzte Person zu bewilligen. 3 Sofern in diesem Reglement vorgesehen, werden einzelne Spesenereignisse mittels tatsächlich angefallenen Kosten, nach festen Ansätzen für eine Aufgabe, einen Sachverhalt oder ein Ereignis oder pauschal (Tages-, Monats- oder Jahrespauschale) vergütet. 4 Monats- und/oder Jahrespauschalen werden bei ununterbrochenen Abwesenheiten von mehr als vier Wochen (z. B. Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Militärdienst, Krankheit/Unfall, Freistellung; jedoch exkl. Ferienansprüche) für die darüber hinaus gehende Zeit entsprechend gekürzt. 5 Werden die Pauschalen nicht gekürzt, gelten die darüber hinausgehenden Vergütungen nicht als Spesen, sondern als Lohn. 6 Sämtliche Mitarbeitenden achten darauf, dass die im Rahmen dieses Reglements erstattungsfähigen Spesen möglichst tief gehalten werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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