Konkordat über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher aus den Westschweizer Kantonen (und teilweise aus dem Kanton Tessin)
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Change 1
Art. 14
II. Befugnisse 1 Die Konsultativkommission hat folgende Aufgaben: a) Sie prüft die Fragen, die ihr von der Konferenz, vom Konferenzsekretariat oder von der Konkordatskommission vorgelegt werden. b) Sie unterbreitet der Konferenz über deren Sekretär/in oder der Konkordatskommission über deren Präsidenten bzw. deren Präsidentin alle Vorschläge, die sie für zweckdienlich hält. 2.5 Beschwerdeinstanz des Konkordats * Art. 14a * Zusammensetzung 1 Die Beschwerdeinstanz des Konkordats besteht aus drei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern, die aus den Richtern der Kantone der lateinischen Schweiz gewählt werden. 2 Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren; eine Wiederwahl ist möglich. 3 Die Mitglieder der Beschwerdeinstanz des Konkordats dürfen keinem anderen Organ des Konkordats angehören. Art. 14b * Organisation 1 Die Beschwerdeinstanz des Konkordats konstituiert sich selbst. 2 Sie erlasst eine Geschäftsordnung, die von der Konferenz zu genehmigen ist. Art. 14c * Befugnisse 1 Die Beschwerdeinstanz entscheidet als interkantonale Gerichtsbehörde als letzte Instanz über Beschwerden gegen Disziplinarentscheide, die auf der Grundlage des Konkordatsrechts verhängt wurden. 2.6 Fachkommission des Konkordats * Art. 14d * Zusammensetzung 1 Die Fachkommission des Konkordats besteht aus fünf Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern. 2 Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren; eine Wiederwahl ist möglich. 3 Die Mitglieder der Fachkommission des Konkordats dürfen keinem anderen Organ des Konkordats angehören. 4 Die Konferenz erlässt ein Reglement, in dem die Bedingungen und Qualifikationen für die Mitglieder sowie die Modalitäten der Konstituierung und die Funktionsweise der Kommission festgelegt werden. Art. 14e * Befugnisse 1 Die Fachkommission des Konkordats ist zuständig, um nach Artikel 28 Absatz 3 JStG zur bedingten Entlassung Stellung zu nehmen. 2 Sie kann auch zu allen anderen Antragen der Jugendstrafbehörde angehört werden. 3 Konkordatseinrichtungen
Art. 14
II. Befugnisse 1 Die Konsultativkommission hat folgende Aufgaben: a) Sie prüft die Fragen, die ihr von der Konferenz, vom Konferenzsekretariat oder von der Konkordatskommission vorgelegt werden. b) Sie unterbreitet der Konferenz über deren Sekretär/in oder der Konkordatskommission über deren Präsidenten bzw. deren Präsidentin alle Vorschläge, die sie für zweckdienlich hält. 2.5 Beschwerdeinstanz des Konkordats * Art. 14a * Zusammensetzung 1 Die Beschwerdeinstanz des Konkordats besteht aus drei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern, die aus den Richtern der Kantone der lateinischen Schweiz gewählt werden. 2 Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren; eine Wiederwahl ist möglich. 3 Die Mitglieder der Beschwerdeinstanz des Konkordats dürfen keinem anderen Organ des Konkordats angehören. Art. 14b * Organisation 1 Die Beschwerdeinstanz des Konkordats konstituiert sich selbst. 2 Sie erlasst eine Geschäftsordnung, die von der Konferenz zu genehmigen ist. Art. 14c * Befugnisse 1 Die Beschwerdeinstanz entscheidet als interkantonale Gerichtsbehörde als letzte Instanz über Beschwerden gegen Disziplinarentscheide, die auf der Grundlage des Konkordatsrechts verhängt wurden. 2.6 Fachkommission des Konkordats * Art. 14d * Zusammensetzung 1 Die Fachkommission des Konkordats besteht aus fünf Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern. 2 Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren; eine Wiederwahl ist möglich. 3 Die Mitglieder der Fachkommission des Konkordats dürfen keinem anderen Organ des Konkordats angehören. 4 Die Konferenz erlässt ein Reglement, in dem die Bedingungen und Qualifikationen für die Mitglieder sowie die Modalitäten der Konstituierung und die Funktionsweise der Kommission festgelegt werden. Art. 14e * Befugnisse 1 Die Fachkommission des Konkordats ist zuständig, um nach Artikel 28 Absatz 3 JStG zur bedingten Entlassung Stellung zu nehmen. 2 Sie kann auch zu allen anderen Antragen der Jugendstrafbehörde angehört werden. 3 Konkordatseinrichtungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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