Konkordat über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher aus den Westschweizer Kantonen (und teilweise aus dem Kanton Tessin)
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Change 1
Art. 33
Zuständigkeiten 1 Die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden behalten alle Kompetenzen, welche ihnen das JStG hinsichtlich des Vollzugs gegenüber eingeschlossenen Jugendlichen, die ihnen unterstellt sind und Konkordatseinrichtungen anvertraut werden, einräumt; sie sind namentlich zuständig für: a) die Beendigung der Untersuchungshaft; b) die bedingte oder endgültige Entlassung; c) die Versetzung in eine andere Einrichtung; d) der Übertritt von einem Einschliessungsregime beziehungsweise Platzierungsregime in ein anderes; e) die Beendigung oder den Unterbruch einer Massnahme; f) die Gewährung des ersten Urlaubes oder die ausserordentliche Beurlaubung; g) die Möglichkeit externer Arbeit oder Ausbildung; h) besondere Bedingungen in Abweichung vom allgemeinen Haftregime; i) alle anderen Entscheide, die den Status der eingeschlossenen Jugendlichen verändern. 2 Sie sind ferner für die Betreuung des eingeschlossenen Jugendlichen durch eine Vertrauensperson ausserhalb der Einrichtung zuständig.
Art. 33
Zuständigkeiten 1 Die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden behalten alle Kompetenzen, welche ihnen das JStG hinsichtlich des Vollzugs gegenüber eingeschlossenen Jugendlichen, die ihnen unterstellt sind und Konkordatseinrichtungen anvertraut werden, einräumt; sie sind namentlich zuständig für: a) die Beendigung der Untersuchungshaft; b) die bedingte oder endgültige Entlassung; c) die Versetzung in eine andere Einrichtung; d) der Übertritt von einem Einschliessungsregime beziehungsweise Platzierungsregime in ein anderes; e) die Beendigung oder den Unterbruch einer Massnahme; f) die Gewährung des ersten Urlaubes oder die ausserordentliche Beurlaubung; g) die Möglichkeit externer Arbeit oder Ausbildung; h) besondere Bedingungen in Abweichung vom allgemeinen Haftregime; i) alle anderen Entscheide, die den Status der eingeschlossenen Jugendlichen verändern. 2 Sie sind ferner für die Betreuung des eingeschlossenen Jugendlichen durch eine Vertrauensperson ausserhalb der Einrichtung zuständig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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