Propose a change

Konkordat über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher aus den Westschweizer Kantonen (und teilweise aus dem Kanton Tessin)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 35

Einweisungen 1 Die zuständigen kantonalen Behörden weisen jene Jugendlichen in die Konkordatseinrichtungen ein, die den Kriterien gemäss den Artikeln 2 bis 5 des Konkordats entsprechen und für die sie zuständig sind. Die Konkordatseinrichtungen sind zur Aufnahme dieser Jugendlichen verpflichtet. 2 Die zuständigen Behörden besorgen sämtliche Verwaltungsformalitäten für die Aufnahme des Jugendlichen und übermitteln der Direktion der Einrichtung unter anderem die wesentlichen Vollzugsentscheide. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass die Frage der Kostenübernahmegarantie (KÜG), die in der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen vom 13. Dezember 2002 (IVSE) vorgesehen ist, geregelt wird. * 3 Ausnahmsweise und für die Fälle der Untersuchungshaft behalten sich die zuständigen Behörden das Recht vor, Jugendliche, die zwar den Kriterien gemäss den Artikeln 2 bis 5 entsprechen, in eine Einrichtung ausserhalb des Konkordats einzuweisen, wenn es sich um eine für den konkreten Fall geeignete Einrichtung handelt oder Sicherheits- oder gesundheitliche Gründe vorliegen.

Your change, as a redline

Art. 35

Einweisungen 1 Die zuständigen kantonalen Behörden weisen jene Jugendlichen in die Konkordatseinrichtungen ein, die den Kriterien gemäss den Artikeln 2 bis 5 des Konkordats entsprechen und für die sie zuständig sind. Die Konkordatseinrichtungen sind zur Aufnahme dieser Jugendlichen verpflichtet. 2 Die zuständigen Behörden besorgen sämtliche Verwaltungsformalitäten für die Aufnahme des Jugendlichen und übermitteln der Direktion der Einrichtung unter anderem die wesentlichen Vollzugsentscheide. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass die Frage der Kostenübernahmegarantie (KÜG), die in der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen vom 13. Dezember 2002 (IVSE) vorgesehen ist, geregelt wird. * 3 Ausnahmsweise und für die Fälle der Untersuchungshaft behalten sich die zuständigen Behörden das Recht vor, Jugendliche, die zwar den Kriterien gemäss den Artikeln 2 bis 5 entsprechen, in eine Einrichtung ausserhalb des Konkordats einzuweisen, wenn es sich um eine für den konkreten Fall geeignete Einrichtung handelt oder Sicherheits- oder gesundheitliche Gründe vorliegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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