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Verordnung über das Waldreservat Les Marais-de-Courtes-Poses, Gemeinde Vuissens

Fribourg · 721.3.23 · ordinance

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

1 Der Wald auf den Parzellen 266 und 305 des Katasters der Gemeinde Vuissens wird zum Waldreservat erklärt und im Perimeter des am 13. Dezember 2011 vom Büro ILEX ingénierie forestière Sàrl in Yverdon erstellten Plans im Massstab 1:5000 aufgeführt. 721.3.23 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Die am 6. Februar 2013 zwischen den betreffenden Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft abgeschlossenen Dienstbarkeitsverträge werden genehmigt.

Art. 2

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) waldbauliche Eingriffe zur Beseitigung von Bäumen, die auf Landwirtschaftsland gestürzt sind oder zu stürzen drohen; b) das Fällen von Bäumen aus Sicherheitsgründen entlang des Fusswegs; c) der Unterhalt des Fusswegs und die allfällige Schaffung eines Lehrpfades oder das Aufstellen von Informationstafeln über das Waldreservat; d) Eingriffe im Falle einer drohenden Massenvermehrung des Borkenkäfers, die Folgen für die angrenzenden Waldbestände haben könnte; diese Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden; das Holz wird liegengelassen; e) die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen und das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.

Art. 3

1 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 721.3.23 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 19.02.2013 Erlass Grunderlass 19.02.2013 2013_009 02.04.2019 Art. 1 Abs. 2 geändert 01.04.2019 2019_023 02.04.2019 Art. 2 Abs. 2, d) geändert 01.04.2019 2019_023 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 19.02.2013 19.02.2013 2013_009 Art. 1 Abs. 2 geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023 Art. 2 Abs. 2, d) geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023

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