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G vom 22. Juni 2007 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE) (SCEGesetz; SCEG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11 Rechtmässigkeitsbescheinigung

1) Das Amt für Justiz stellt einer inländischen Genossenschaft, die sich an der Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) im Wege der Verschmelzung beteiligt, eine Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 2 der SCE-Verordnung aus. 2) Diese Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn: a) die Forderungen aller Gläubiger, die nach Art. 12 dieses Gesetzes einen Anspruch auf Sicherstellung ihrer Forderungen und diesen auch geltend gemacht haben, angemessen sichergestellt sind; b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplans liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt Prüfungsbericht beim Amt für Justiz eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verschmelzungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Genossenschafter und Gläubiger haben das Recht, diese Unterlagen nach ihrer Offenlegung mindestens einen Monat lang am Sitz der Genossenschaft einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen; und c) die Generalversammlung bei der Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan nach Art. 27 Abs. 1 der SCE-Verordnung über ein nach Art. 29 Abs. 3 der SCE-Verordnung gegebenenfalls anwendbares Verfahren einen Beschluss gefasst hat. 3) Auf Verlangen der betreffenden Europäischen Genossenschaft (SCE) übersendet das Amt für Justiz diese Bescheinigung an das zuständige Gericht, den Notar oder eine andere zuständige Behörde des Sitzstaates.

Your change, as a redline

Art. 11 Rechtmässigkeitsbescheinigung

1) Das Amt für Justiz stellt einer inländischen Genossenschaft, die sich an der Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) im Wege der Verschmelzung beteiligt, eine Bescheinigung nach Art. 29 Abs. 2 der SCE-Verordnung aus. 2) Diese Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn: a) die Forderungen aller Gläubiger, die nach Art. 12 dieses Gesetzes einen Anspruch auf Sicherstellung ihrer Forderungen und diesen auch geltend gemacht haben, angemessen sichergestellt sind; b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplans liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt Prüfungsbericht beim Amt für Justiz eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verschmelzungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Genossenschafter und Gläubiger haben das Recht, diese Unterlagen nach ihrer Offenlegung mindestens einen Monat lang am Sitz der Genossenschaft einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen; und c) die Generalversammlung bei der Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan nach Art. 27 Abs. 1 der SCE-Verordnung über ein nach Art. 29 Abs. 3 der SCE-Verordnung gegebenenfalls anwendbares Verfahren einen Beschluss gefasst hat. 3) Auf Verlangen der betreffenden Europäischen Genossenschaft (SCE) übersendet das Amt für Justiz diese Bescheinigung an das zuständige Gericht, den Notar oder eine andere zuständige Behörde des Sitzstaates.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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