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G vom 22. Juni 2007 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE) (SCEGesetz; SCEG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 38 Rechtmässigkeitsbescheinigung

1) Das Amt für Justiz stellt einer Europäischen Genossenschaft (SCE), die ihren Sitz nach den Bestimmungen der SCE-Verordnung ins Ausland verlegt, eine Bescheinigung nach Art. 7 Abs. 8 der SCE-Verordnung aus. 2) Diese Bescheinigung wird einer Europäischen Genossenschaft (SCE) nur ausgestellt, wenn: a) die Forderungen aller Gläubiger, die nach Art. 39 dieses Gesetzes einen Anspruch auf Sicherstellung ihrer Forderungen und diesen auch geltend gemacht haben, angemessen sichergestellt sind; b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplanes liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt Prüfungsbericht beim Amt für Justiz eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verlegungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Genossenschafter, Gläubiger und Inhaber anderer Rechte haben das Recht, diese Unterlagen nach Art. 7 Abs. 4 der SCE-Verordnung einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen; und c) die Bestätigung der Steuerverwaltung vorgelegt wird, dass sämtliche in Liechtenstein fällige Steuern bezahlt sind. 3) Auf Verlangen der betreffenden Europäischen Genossenschaft (SCE) übersendet das Amt für Justiz diese Bescheinigung an das zuständige Gericht, den Notar oder eine andere zuständige Behörde des neuen Sitzstaates.

Your change, as a redline

Art. 38 Rechtmässigkeitsbescheinigung

1) Das Amt für Justiz stellt einer Europäischen Genossenschaft (SCE), die ihren Sitz nach den Bestimmungen der SCE-Verordnung ins Ausland verlegt, eine Bescheinigung nach Art. 7 Abs. 8 der SCE-Verordnung aus. 2) Diese Bescheinigung wird einer Europäischen Genossenschaft (SCE) nur ausgestellt, wenn: a) die Forderungen aller Gläubiger, die nach Art. 39 dieses Gesetzes einen Anspruch auf Sicherstellung ihrer Forderungen und diesen auch geltend gemacht haben, angemessen sichergestellt sind; b) die Jahresrechnung und der Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres, die auf einen höchstens acht Monate vor der Offenlegung des Verlegungsplanes liegenden Stichtag aufgestellt worden sind, samt Prüfungsbericht beim Amt für Justiz eingereicht und von diesem im Sinne von Art. 958 Ziff. 2 PGR zusammen mit der Offenlegung des Verlegungsplanes bekannt gemacht worden sind; die Genossenschafter, Gläubiger und Inhaber anderer Rechte haben das Recht, diese Unterlagen nach Art. 7 Abs. 4 der SCE-Verordnung einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften zu verlangen; und c) die Bestätigung der Steuerverwaltung vorgelegt wird, dass sämtliche in Liechtenstein fällige Steuern bezahlt sind. 3) Auf Verlangen der betreffenden Europäischen Genossenschaft (SCE) übersendet das Amt für Justiz diese Bescheinigung an das zuständige Gericht, den Notar oder eine andere zuständige Behörde des neuen Sitzstaates.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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