Propose a change

Verordnung über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Zuständigkeit

1 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) ist zuständig für: a. die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung in der Bundesverwaltung; b. die Typengenehmigung, Zulassung und periodische Prüfung der Verwaltungsschiffe; c. die Zulassung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen der Bundesverwaltung; d. die Erteilung und den Entzug der eidgenössischen Schiffs-, Schiffsführer- und Prüfungsexpertenausweise; e. die Vertretung des Bundes als Schifffahrtsamt bei der Vereinigung der Schifffahrtsämter und beim Bundesamt für Verkehr. 2 Der militärische Lehrverband Genie/Rettung/ABC ist zuständig für: a. die Aus- und Weiterbildung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen der Bundesverwaltung; b. die Bereitstellung des für die Ausbildung und Prüfung erforderlichen Fachpersonals sowie der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen nach den Vorgaben des SVSAA. 3 Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist zuständig für: a. die Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit der Verwaltungsschiffe; b. die periodische Nachprüfung der Verwaltungsschiffe nach den Vorgaben des SVSAA. 4 Die armasuisse ist zuständig für: a. die Beschaffung der Verwaltungsschiffe; b. die Beratung der Auftraggeber in fachtechnischen Fragen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 306). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409).

Your change, as a redline

Art. 3 Zuständigkeit

1 Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) ist zuständig für: a. die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung in der Bundesverwaltung; b. die Typengenehmigung, Zulassung und periodische Prüfung der Verwaltungsschiffe; c. die Zulassung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen der Bundesverwaltung; d. die Erteilung und den Entzug der eidgenössischen Schiffs-, Schiffsführer- und Prüfungsexpertenausweise; e. die Vertretung des Bundes als Schifffahrtsamt bei der Vereinigung der Schifffahrtsämter und beim Bundesamt für Verkehr. 2 Der militärische Lehrverband Genie/Rettung/ABC ist zuständig für: a. die Aus- und Weiterbildung der Schiffsführer und Schiffsführerinnen der Bundesverwaltung; b. die Bereitstellung des für die Ausbildung und Prüfung erforderlichen Fachpersonals sowie der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen nach den Vorgaben des SVSAA. 3 Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist zuständig für: a. die Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit der Verwaltungsschiffe; b. die periodische Nachprüfung der Verwaltungsschiffe nach den Vorgaben des SVSAA. 4 Die armasuisse ist zuständig für: a. die Beschaffung der Verwaltungsschiffe; b. die Beratung der Auftraggeber in fachtechnischen Fragen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 306). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it