Verordnung über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung
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Change 1
Art. 5 Verwendung
1 Verwaltungsschiffe dürfen nur von Angestellten des Bundes geführt und benützt werden. Diese müssen über einen eidgenössischen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie verfügen. 1bis Ziviles Personal von Werften darf Verwaltungsschiffe nur auf Überführungs- und Probefahrten führen. Dazu genügt ein kantonaler Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie. 1ter Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität benötigen keinen eidgenössischen Schiffsführerausweis, wenn sie während ihrer beruflichen Tätigkeit Verwaltungsschiffe mit einem kantonalen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie führen. Die Fahrberechtigung zum Führen von Verwaltungsschiffen wird ihnen nach Abschluss der ergänzenden Ausbildung durch das Kommando des Lehrverbandes Genie/Rettung/ABC für eine Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. 2 Verwaltungsschiffe dürfen nur für Dienstfahrten verwendet werden. 3 Wenn es der Zweck der Fahrt erfordert sowie in Notfällen oder zur Hilfeleistung dürfen ausnahmsweise Drittpersonen mitgeführt werden. Das Mitführen zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung des SVSAA. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016 (AS 2016 409). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 306).
Art. 5 Verwendung
1 Verwaltungsschiffe dürfen nur von Angestellten des Bundes geführt und benützt werden. Diese müssen über einen eidgenössischen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie verfügen. 1bis Ziviles Personal von Werften darf Verwaltungsschiffe nur auf Überführungs- und Probefahrten führen. Dazu genügt ein kantonaler Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie. 1ter Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität benötigen keinen eidgenössischen Schiffsführerausweis, wenn sie während ihrer beruflichen Tätigkeit Verwaltungsschiffe mit einem kantonalen Schiffsführerausweis der entsprechenden Kategorie führen. Die Fahrberechtigung zum Führen von Verwaltungsschiffen wird ihnen nach Abschluss der ergänzenden Ausbildung durch das Kommando des Lehrverbandes Genie/Rettung/ABC für eine Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. 2 Verwaltungsschiffe dürfen nur für Dienstfahrten verwendet werden. 3 Wenn es der Zweck der Fahrt erfordert sowie in Notfällen oder zur Hilfeleistung dürfen ausnahmsweise Drittpersonen mitgeführt werden. Das Mitführen zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung des SVSAA. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016, in Kraft seit 15. Febr. 2016 (AS 2016 409). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Jan. 2016 (AS 2016 409). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Mai 2022, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022 306).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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