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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

1 Für alle neuen Fahrzeuge sowie für alle nachträglichen wesentlichen Änderungen oder Umbauten von Fahrzeugen sind dem Bundesamt Pläne, Zeichnungen und Berechnungen einzureichen. Dies hat so rechtzeitig zu geschehen, dass Auflagen der Aufsichtsbehörde berücksichtigt werden können. Das Bundesamt prüft, ob die Vorschriften der massgeblichen Gesetzgebung eingehalten sind. 2 Es sind nachstehende Unterlagen betreffend das Strassenfahrzeug einzureichen: a. Typenskizze (Längsansicht, Grundriss mit Anordnung des Wageninnern, Ansichten von vorn und hinten) mit näheren Angaben über: Hauptabmessungen, Gewichte: Tara und brutto, Platzzahl: Sitz- und Stehplätze, Bereifung, Bodenhöhe, Trittbretthöhe, den minimalen Abstand des tiefsten Punktes des beladenen Fahrzeuges vom Boden; b. Chassisplan; c. Bremsschema mit Bremsberechnung; d. Belastungsplan mit Erstellergarantie; e. Lenkschema; f. Zeichnung über Motoreinbau und Kraftübertragungsvorrichtung; g. Zeichnung über neuartige Stromabnehmer; h. Zeichnungen und Berechnung der Federn; i. Luftleitungsschema mit Angaben über Luftdrücke und Inhalt der Druckluftbehälter sowie über Typ und Leistung des Kompressors; k. Motorcharakteristik und Fahrzeugkurven (Fahr- und Bremskurven); l. … m. Schemata der Hilfs‑, Steuer‑, Heizungs‑, Beleuchtungs‑, Ventilations- und Signalstromkreise, mit Angabe der Leistungen und Spannungen. 3 Es sind nachstehende Unterlagen betreffend die elektrische Starkstromausrüstung einzureichen: a. Schema der Hauptstromkreise mit Angaben über Netzschutz und Steuerung; b. Schemata der ab Fahrleitung gespeisten Nebenstromkreise (z. B. Kompressormotor) und Heizungsstromkreise mit Angabe der Leistungen und Spannungen; c. Angaben über die elektrische Isolation der ab Fahrleitung gespeisten Stromkreise und deren Prüfung. 4 Für Anhänger sind die in Absatz 2 Buchstaben a, b, c, d, e, h, i und m sowie die in Absatz 3 Buchstaben b und c erwähnten Unterlagen sowie Pläne über Kupplungseinrichtungen einzureichen. Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Aufgehoben durch Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703).

Your change, as a redline

Art. 10

1 Für alle neuen Fahrzeuge sowie für alle nachträglichen wesentlichen Änderungen oder Umbauten von Fahrzeugen sind dem Bundesamt Pläne, Zeichnungen und Berechnungen einzureichen. Dies hat so rechtzeitig zu geschehen, dass Auflagen der Aufsichtsbehörde berücksichtigt werden können. Das Bundesamt prüft, ob die Vorschriften der massgeblichen Gesetzgebung eingehalten sind. 2 Es sind nachstehende Unterlagen betreffend das Strassenfahrzeug einzureichen: a. Typenskizze (Längsansicht, Grundriss mit Anordnung des Wageninnern, Ansichten von vorn und hinten) mit näheren Angaben über: Hauptabmessungen, Gewichte: Tara und brutto, Platzzahl: Sitz- und Stehplätze, Bereifung, Bodenhöhe, Trittbretthöhe, den minimalen Abstand des tiefsten Punktes des beladenen Fahrzeuges vom Boden; b. Chassisplan; c. Bremsschema mit Bremsberechnung; d. Belastungsplan mit Erstellergarantie; e. Lenkschema; f. Zeichnung über Motoreinbau und Kraftübertragungsvorrichtung; g. Zeichnung über neuartige Stromabnehmer; h. Zeichnungen und Berechnung der Federn; i. Luftleitungsschema mit Angaben über Luftdrücke und Inhalt der Druckluftbehälter sowie über Typ und Leistung des Kompressors; k. Motorcharakteristik und Fahrzeugkurven (Fahr- und Bremskurven); l. … m. Schemata der Hilfs‑, Steuer‑, Heizungs‑, Beleuchtungs‑, Ventilations- und Signalstromkreise, mit Angabe der Leistungen und Spannungen. 3 Es sind nachstehende Unterlagen betreffend die elektrische Starkstromausrüstung einzureichen: a. Schema der Hauptstromkreise mit Angaben über Netzschutz und Steuerung; b. Schemata der ab Fahrleitung gespeisten Nebenstromkreise (z. B. Kompressormotor) und Heizungsstromkreise mit Angabe der Leistungen und Spannungen; c. Angaben über die elektrische Isolation der ab Fahrleitung gespeisten Stromkreise und deren Prüfung. 4 Für Anhänger sind die in Absatz 2 Buchstaben a, b, c, d, e, h, i und m sowie die in Absatz 3 Buchstaben b und c erwähnten Unterlagen sowie Pläne über Kupplungseinrichtungen einzureichen. Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Aufgehoben durch Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703). Fassung gemäss Ziff. II 4 der V vom 2. Febr. 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren, in Kraft seit 1. März 2000 (AS 2000 703).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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