Propose a change

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Trolleybusunternehmungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19

1 Für die Zulassung zur Führerprüfung gemäss Artikel 18 Absätze 4 und 5 oder zur zweiten Teilprüfung gemäss Artikel 18 Absatz 3 hat die Unternehmung beizubringen: a. eine Bescheinigung, wonach der Bewerber die in Artikel 18 vorgeschriebene Ausbildung genossen hat; b. einen Prüfungsbericht über gründliche Kenntnisse der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge und genügende Vertrautheit mit den Besonderheiten der elektrischen Einrichtungen. 2 Die Führerprüfung wird gemäss den Vorschriften dieser Verordnung von den kantonalen Motorfahrzeugsachverständigen durchgeführt. 3 Der Bewerber hat sich über die Kenntnis der Verkehrsvorschriften und der Funktionen der Lenkvorrichtung und der Bremsen des Trolleybusses auszuweisen. Er hat den Nachweis zu erbringen, dass er das Fahrzeug in jeder Lage beherrscht und es ohne Störung und Gefährdung des Verkehrs zu führen versteht. 4 Wird die Prüfung in zwei Teilprüfungen durchgeführt, so bezieht sich die erste auf die Kenntnis der Verkehrsvorschriften und die Befähigung, einen schweren Lastwagen zu lenken, die zweite auf die Führung eines Trolleybusses unter den im Absatz 3 erwähnten Bedingungen.

Your change, as a redline

Art. 19

1 Für die Zulassung zur Führerprüfung gemäss Artikel 18 Absätze 4 und 5 oder zur zweiten Teilprüfung gemäss Artikel 18 Absatz 3 hat die Unternehmung beizubringen: a. eine Bescheinigung, wonach der Bewerber die in Artikel 18 vorgeschriebene Ausbildung genossen hat; b. einen Prüfungsbericht über gründliche Kenntnisse der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge und genügende Vertrautheit mit den Besonderheiten der elektrischen Einrichtungen. 2 Die Führerprüfung wird gemäss den Vorschriften dieser Verordnung von den kantonalen Motorfahrzeugsachverständigen durchgeführt. 3 Der Bewerber hat sich über die Kenntnis der Verkehrsvorschriften und der Funktionen der Lenkvorrichtung und der Bremsen des Trolleybusses auszuweisen. Er hat den Nachweis zu erbringen, dass er das Fahrzeug in jeder Lage beherrscht und es ohne Störung und Gefährdung des Verkehrs zu führen versteht. 4 Wird die Prüfung in zwei Teilprüfungen durchgeführt, so bezieht sich die erste auf die Kenntnis der Verkehrsvorschriften und die Befähigung, einen schweren Lastwagen zu lenken, die zweite auf die Führung eines Trolleybusses unter den im Absatz 3 erwähnten Bedingungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it