Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Tarifgenehmigungsanträge und Anträge auf Genehmigung von Bestandsübertragungen
(1) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach § 14 Absatz 3 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen: 1. die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die Gegenstand des Antrags sind, sowie 2. Nachweise darüber, dass die Anforderungen nach § 4 eingehalten worden sind. Die Unterlagen können auch in elektronischer Form bei der Bundesanstalt vorgelegt werden. (2) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. den Vertrag, durch den der Bestand an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva auf eine andere oder auf mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilweise übertragen werden soll, sowie 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen nach § 4 eingehalten werden. (3) § 2 Absatz 8 bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
§ 6 Tarifgenehmigungsanträge und Anträge auf Genehmigung von Bestandsübertragungen
(1) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach § 14 Absatz 3 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen: 1. die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die Gegenstand des Antrags sind, sowie 2. Nachweise darüber, dass die Anforderungen nach § 4 eingehalten worden sind. Die Unterlagen können auch in elektronischer Form bei der Bundesanstalt vorgelegt werden. (2) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. den Vertrag, durch den der Bestand an Bausparverträgen mit den zugehörigen Aktiva und Passiva auf eine andere oder auf mehrere andere Bausparkassen ganz oder teilweise übertragen werden soll, sowie 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen nach § 4 eingehalten werden. (3) § 2 Absatz 8 bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.