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Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

1 Die Eisenbahnverwaltung stellt gleichzeitig mit dem Bahnhofumbau Unterführungen für die nachgenannten Strassen und Wege her: Gesamtbreite 1. Grenzacherstrasse 16 m 2. Chrischonastrasse 16 m 3. Riehenstrasse 18 m 4. Maulbeerstrasse 15 m 5. Horburgstrasse 16 m 6. Hochbergerstrasse 16 m 7. Freiburgerstrasse 16 m 8. Neuhausstrasse 12 m 2 Die Strassen sind horizontal unter der Bahn durchzuführen; bei den unter 2, 3, 4 und 7 genannten Strassen sind die Zufahrten zur Unterführung ohne Gegengefäll, bei den unter 1, 5 und 6 genannten mit höchstens 2½% und bei der unter 8 genannten Strasse mit höchstens 3% Steigung anzulegen. 3 Auf die Unterführung der Parkwege beim Erlenpark und einer anstelle des eingehenden Fasanenweges tretenden neuen Strasse, welche die Horburgstrasse mit dem östlich vom Personenbahnhof liegenden Gelände verbindet, wird von der Eisenbahnverwaltung bei Herstellung der beiden zwischen dem Verschubbahnhof und dem Personenbahnhof zur Ausführung gelangenden Viadukte entsprechend Rücksicht genommen werden. 4 Bezüglich des Weilerweges bleibt nähere Untersuchung vorbehalten, ob er in seiner jetzigen Lage zu unterführen oder zu verlegen sei. Verlegung des Badischen Bahnhofs: Vertrag mit Baden 954.550 5 Hinsichtlich der lichten Durchfahrtshöhe der vorgenannten Unterführungen wird bestimmt, dass sie bei den links der Wiese liegenden Strassen, sowie bei der Freiburgerstrasse mindestens 4,2 m betragen soll. Von den Unterführungen der Chrischonastrasse, der Riehenstrasse und des Maulbeerweges sollen zwei mindestens 4,5 m und eine 4,8 m lichte Durchfahrtshöhe haben. Für die übrigen rechts der Wiese liegenden Strassen und Wege wird die Festsetzung der lichten Durchfahrtshöhe näherer Untersuchung vorbehalten.

Your change, as a redline

Art. 4

1 Die Eisenbahnverwaltung stellt gleichzeitig mit dem Bahnhofumbau Unterführungen für die nachgenannten Strassen und Wege her: Gesamtbreite 1. Grenzacherstrasse 16 m 2. Chrischonastrasse 16 m 3. Riehenstrasse 18 m 4. Maulbeerstrasse 15 m 5. Horburgstrasse 16 m 6. Hochbergerstrasse 16 m 7. Freiburgerstrasse 16 m 8. Neuhausstrasse 12 m 2 Die Strassen sind horizontal unter der Bahn durchzuführen; bei den unter 2, 3, 4 und 7 genannten Strassen sind die Zufahrten zur Unterführung ohne Gegengefäll, bei den unter 1, 5 und 6 genannten mit höchstens 2½% und bei der unter 8 genannten Strasse mit höchstens 3% Steigung anzulegen. 3 Auf die Unterführung der Parkwege beim Erlenpark und einer anstelle des eingehenden Fasanenweges tretenden neuen Strasse, welche die Horburgstrasse mit dem östlich vom Personenbahnhof liegenden Gelände verbindet, wird von der Eisenbahnverwaltung bei Herstellung der beiden zwischen dem Verschubbahnhof und dem Personenbahnhof zur Ausführung gelangenden Viadukte entsprechend Rücksicht genommen werden. 4 Bezüglich des Weilerweges bleibt nähere Untersuchung vorbehalten, ob er in seiner jetzigen Lage zu unterführen oder zu verlegen sei. Verlegung des Badischen Bahnhofs: Vertrag mit Baden 954.550 5 Hinsichtlich der lichten Durchfahrtshöhe der vorgenannten Unterführungen wird bestimmt, dass sie bei den links der Wiese liegenden Strassen, sowie bei der Freiburgerstrasse mindestens 4,2 m betragen soll. Von den Unterführungen der Chrischonastrasse, der Riehenstrasse und des Maulbeerweges sollen zwei mindestens 4,5 m und eine 4,8 m lichte Durchfahrtshöhe haben. Für die übrigen rechts der Wiese liegenden Strassen und Wege wird die Festsetzung der lichten Durchfahrtshöhe näherer Untersuchung vorbehalten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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