Propose a change

Ausführungsreglement zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Geltungsbereich (Art. 2 Abs. 1 und 2 FHG 1)) 1 Die Gesetzgebung über den Finanzhaushalt des Staates gilt für die Haushaltsführung sämtlicher Organe des Staates einschliesslich der Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, der Organe der richterlichen Gewalt und der Organe der gesetzgebenden Gewalt. 2 Als Dienststelle im Sinne dieses Reglements gilt jede Verwaltungseinheit, die einer Direktion des Staatsrates unterstellt oder administrativ zugewiesen ist, einschliesslich der Anstalten ohne eigene Rechtspersönlichkeit. 3 Die staatlichen Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Gesetzgebung über den Finanzhaushalt des Staates unterstehen (die Anstalten), sind namentlich: a) die Universität; b) das freiburger spital; c) das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit; d) Grangeneuve; e) die Anstalten von Bellechasse. 4 Das Sekretariat des Grossen Rates und die Staatskanzlei üben in finanzieller Hinsicht die Befugnisse einer Direktion aus. 1) SGF 610.1

Your change, as a redline

Art. 1

Geltungsbereich (Art. 2 Abs. 1 und 2 FHG 1)) 1 Die Gesetzgebung über den Finanzhaushalt des Staates gilt für die Haushaltsführung sämtlicher Organe des Staates einschliesslich der Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, der Organe der richterlichen Gewalt und der Organe der gesetzgebenden Gewalt. 2 Als Dienststelle im Sinne dieses Reglements gilt jede Verwaltungseinheit, die einer Direktion des Staatsrates unterstellt oder administrativ zugewiesen ist, einschliesslich der Anstalten ohne eigene Rechtspersönlichkeit. 3 Die staatlichen Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Gesetzgebung über den Finanzhaushalt des Staates unterstehen (die Anstalten), sind namentlich: a) die Universität; b) das freiburger spital; c) das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit; d) Grangeneuve; e) die Anstalten von Bellechasse. 4 Das Sekretariat des Grossen Rates und die Staatskanzlei üben in finanzieller Hinsicht die Befugnisse einer Direktion aus. 1) SGF 610.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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