Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux Staaten (das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 Suspendierung und Kündigung
1. Dieses Abkommen wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. 2. Das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gemeinsam und die Schweizerische Eidgenossenschaft können nach diesbezüglicher Mitteilung an das Königreich Belgien, das die anderen Vertragsparteien darüber informiert, dieses Abkommen aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Schutze der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Gesundheit, mittels Mitteilung suspendieren. Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich auf diplomatischem Wege über die Aufhebung einer solchen Massnahme. 3. Das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gemeinsam und die Schweizerische Eidgenossenschaft können nach diesbezüglicher Mitteilung an das Königreich Belgien, das die anderen Vertragsparteien darüber informiert, das vorliegende Abkommen kündigen. 4. Die Suspendierung oder Kündigung dieses Abkommens wird am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Königreich Belgien die im Absatz 2 bzw. im Absatz 3 bezeichnete Mitteilung erhalten hat, wirksam.
Art. 19 Suspendierung und Kündigung
1. Dieses Abkommen wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. 2. Das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gemeinsam und die Schweizerische Eidgenossenschaft können nach diesbezüglicher Mitteilung an das Königreich Belgien, das die anderen Vertragsparteien darüber informiert, dieses Abkommen aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Schutze der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder Gesundheit, mittels Mitteilung suspendieren. Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich auf diplomatischem Wege über die Aufhebung einer solchen Massnahme. 3. Das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gemeinsam und die Schweizerische Eidgenossenschaft können nach diesbezüglicher Mitteilung an das Königreich Belgien, das die anderen Vertragsparteien darüber informiert, das vorliegende Abkommen kündigen. 4. Die Suspendierung oder Kündigung dieses Abkommens wird am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Königreich Belgien die im Absatz 2 bzw. im Absatz 3 bezeichnete Mitteilung erhalten hat, wirksam.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it