Entschädigungsreglement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ A1-1 <strong>*</strong> Gemeinderat
1 Die Mitglieder des Gemeinderates beziehen ein jährliches Grundgehalt von 25% eines Jahresgehalts der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug. 2 Der Gemeindepräsident bezieht nebst dem Grundgehalt eine Funktionszulage von 20% und der Vizepräsident 2% eines Jahresgehalts der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug. 3 Zum Ausgleich der unterschiedlichen zeitlichen Belastung der einzelnen Ratsmitglieder und für die Mitarbeit in Projekten mit besonderem Umfang und Dauer stehen dem Gemeinderat 13 Stellenprozente der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug zu. 4 Sitzungsgelder: Protokollführer unabhängig von der Zeitdauer: CHF 120.–. * 5 Entschädigungen für ausserordentliche Bemühungen: Sonderaufwendungen sind durch den Gemeinderat zu bewilligen.
§ A1-1 <strong>*</strong> Gemeinderat
1 Die Mitglieder des Gemeinderates beziehen ein jährliches Grundgehalt von 25% eines Jahresgehalts der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug. 2 Der Gemeindepräsident bezieht nebst dem Grundgehalt eine Funktionszulage von 20% und der Vizepräsident 2% eines Jahresgehalts der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug. 3 Zum Ausgleich der unterschiedlichen zeitlichen Belastung der einzelnen Ratsmitglieder und für die Mitarbeit in Projekten mit besonderem Umfang und Dauer stehen dem Gemeinderat 13 Stellenprozente der Lohnklasse 22, Stufe 10, gemäss Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG) des Kantons Zug zu. 4 Sitzungsgelder: Protokollführer unabhängig von der Zeitdauer: CHF 120.–. * 5 Entschädigungen für ausserordentliche Bemühungen: Sonderaufwendungen sind durch den Gemeinderat zu bewilligen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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