Verordnung zum Energiegesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
Anwendungsbereich 1 Die Anforderungen dieser Verordnung gelten bei: a. * Neubauten, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden; b. * Umbauten und Umnutzungen von bestehenden Gebäuden, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind; c. * Neuinstallationen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind; d. * Erneuerung, Umbau oder Änderung gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind. 2 Anbauten und neubauartige Umbauten, wie Auskernungen und dergleichen, gelten, ausser in Bagatellfällen, als Neubauten und haben die Anforderungen für Neubauten zu erfüllen. 3 Die zuständige Behörde kann die Anforderungen in den Fällen von Absatz 1 Buchstaben b–d reduzieren, wenn dadurch ein öffentliches Interesse
Art. 1
Anwendungsbereich 1 Die Anforderungen dieser Verordnung gelten bei: a. * Neubauten, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden; b. * Umbauten und Umnutzungen von bestehenden Gebäuden, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind; c. * Neuinstallationen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind; d. * Erneuerung, Umbau oder Änderung gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind. 2 Anbauten und neubauartige Umbauten, wie Auskernungen und dergleichen, gelten, ausser in Bagatellfällen, als Neubauten und haben die Anforderungen für Neubauten zu erfüllen. 3 Die zuständige Behörde kann die Anforderungen in den Fällen von Absatz 1 Buchstaben b–d reduzieren, wenn dadurch ein öffentliches Interesse
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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