Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge 1 Die jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge betragen: a) für Personen in Ausbildungen auf der Sekundarstufe II mindestens 12 000 Franken; b) für Personen in Ausbildungen auf der Tertiärstufe mindestens 16 000 Franken. 2 Die jährlichen Höchstansätze gemäss Absatz 1 erhöhen sich bei Personen in Ausbildung, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um 4000 Franken pro Kind. 3 Die Höchstansätze können von der Konferenz der Vereinbarungskantone an die Teuerung angepasst werden. 4 Für Ausbildungen auf der Tertiärstufe können Stipendien teilweise durch Darlehen ersetzt werden (Splitting), wobei der Stipendienanteil mindestens zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags ausmachen soll. 5 In der Gestaltung der Ausbildungsbeiträge (Verhältnis Stipendium/Darlehen), die über die Höchstansätze hinausgehen, sind die Kantone frei.
Art. 15
Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge 1 Die jährlichen Höchstansätze der Ausbildungsbeiträge betragen: a) für Personen in Ausbildungen auf der Sekundarstufe II mindestens 12 000 Franken; b) für Personen in Ausbildungen auf der Tertiärstufe mindestens 16 000 Franken. 2 Die jährlichen Höchstansätze gemäss Absatz 1 erhöhen sich bei Personen in Ausbildung, die gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind, um 4000 Franken pro Kind. 3 Die Höchstansätze können von der Konferenz der Vereinbarungskantone an die Teuerung angepasst werden. 4 Für Ausbildungen auf der Tertiärstufe können Stipendien teilweise durch Darlehen ersetzt werden (Splitting), wobei der Stipendienanteil mindestens zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags ausmachen soll. 5 In der Gestaltung der Ausbildungsbeiträge (Verhältnis Stipendium/Darlehen), die über die Höchstansätze hinausgehen, sind die Kantone frei.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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