Propose a change

Bundesgesetz über die Berufsbildung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 63a Unzulässige Verwendung der Bezeichnung

1 Wer als Verantwortlicher eines Geschäftsbetriebs ohne eidgenössisch anerkannten Bildungsgang vorsätzlich die Bezeichnung «Höhere Fachschule», «École supérieure» oder «Scuola specializzata superiore» verwendet, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. 2 Für Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben ist Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht anwendbar. 3 Fällt eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Absatz 2 strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, so kann von einer Verfolgung dieser Personen abgesehen und an ihrer Stelle die juristische Person, die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft oder die Einzelfirma zur Bezahlung der Busse verurteilt werden. 4 Für Personengesamtheiten ohne Rechtspersönlichkeit gilt Absatz 3 sinngemäss. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 342; BBl 2025 1595). SR 313.0

Your change, as a redline

Art. 63a Unzulässige Verwendung der Bezeichnung

1 Wer als Verantwortlicher eines Geschäftsbetriebs ohne eidgenössisch anerkannten Bildungsgang vorsätzlich die Bezeichnung «Höhere Fachschule», «École supérieure» oder «Scuola specializzata superiore» verwendet, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. 2 Für Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben ist Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht anwendbar. 3 Fällt eine Busse von höchstens 20 000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Absatz 2 strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, so kann von einer Verfolgung dieser Personen abgesehen und an ihrer Stelle die juristische Person, die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft oder die Einzelfirma zur Bezahlung der Busse verurteilt werden. 4 Für Personengesamtheiten ohne Rechtspersönlichkeit gilt Absatz 3 sinngemäss. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2025, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 342; BBl 2025 1595). SR 313.0

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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