Propose a change

Abwasser Tarifblatt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4

Spezielle Regelungen zur Entsorgungsgebühr 1) Für landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien wird, nebst der Grundgebühr, pro Hausbewohner 50 m3 pro Jahr verrechnet. Wenn diese kein Abwasser in die Kanalisation leiten, werden sie mit keiner Entsorgungsgebühr belastet. 2) Liegenschaften mit eigener Wasserversorgung werden gleich behandelt wie Bezüger von Wasser aus dem Gemeindenetz. Die jährliche Bezugsmenge wird ermittelt. Fehlt eine zuverlässige Messeinrichtung, erfolgt die Einschätzung durch die Gemeinde unter Beizug des Abwasserzweckverbandes. 3) Der Wasserverbrauch von Industrie- und Gewerbebetriebe wird in der Regel über den Wasserzähler erfasst. In Ausnahmefällen kann die Abwassermenge gemessen werden. 4) Vom gesamten, jährlichen Wasserverbrauch in Abzug gebracht wird Wasser: - das zu Kühlzwecken verwendet worden ist und nachweisbar (separater, kostenpflichtiger Zähler) dem Vorfluter zugeleitet wurde. - das nachweislich (separater, kostenpflichtiger Zähler) in Produkten verbleibt. - das in einer betriebseigenen Abwasserreinigungsanlage aufbereitet wird und mit dem Einverständnis des Amtes für Umweltschutz direkt in den Vorfluter abgeleitet wird. 5) Betriebe mit sehr unregelmässigem Abwasseranfall oder extremen Schmutzstoffkonzentrationen werden separat behandelt. Als Richtlinie gilt die "Wegleitung für die Finanzierung kommunaler Abwasseranlagen" des Verbandes Schweizerischer AbwasserfachIeute.

Your change, as a redline

Art. 4

Spezielle Regelungen zur Entsorgungsgebühr 1) Für landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien wird, nebst der Grundgebühr, pro Hausbewohner 50 m3 pro Jahr verrechnet. Wenn diese kein Abwasser in die Kanalisation leiten, werden sie mit keiner Entsorgungsgebühr belastet. 2) Liegenschaften mit eigener Wasserversorgung werden gleich behandelt wie Bezüger von Wasser aus dem Gemeindenetz. Die jährliche Bezugsmenge wird ermittelt. Fehlt eine zuverlässige Messeinrichtung, erfolgt die Einschätzung durch die Gemeinde unter Beizug des Abwasserzweckverbandes. 3) Der Wasserverbrauch von Industrie- und Gewerbebetriebe wird in der Regel über den Wasserzähler erfasst. In Ausnahmefällen kann die Abwassermenge gemessen werden. 4) Vom gesamten, jährlichen Wasserverbrauch in Abzug gebracht wird Wasser: - das zu Kühlzwecken verwendet worden ist und nachweisbar (separater, kostenpflichtiger Zähler) dem Vorfluter zugeleitet wurde. - das nachweislich (separater, kostenpflichtiger Zähler) in Produkten verbleibt. - das in einer betriebseigenen Abwasserreinigungsanlage aufbereitet wird und mit dem Einverständnis des Amtes für Umweltschutz direkt in den Vorfluter abgeleitet wird. 5) Betriebe mit sehr unregelmässigem Abwasseranfall oder extremen Schmutzstoffkonzentrationen werden separat behandelt. Als Richtlinie gilt die "Wegleitung für die Finanzierung kommunaler Abwasseranlagen" des Verbandes Schweizerischer AbwasserfachIeute.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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