Art. 1
In Anhang XVII des EWR-Abkommens wird nach Nummer 11 (Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) Folgendes eingefügt: "12. 32017 R 1128: Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (ABl. L 168 vom 30.6.2017, S. 1), berichtigt in ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 42 Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit den folgenden Anpassungen: a) In Art. 2 Abs. 5 der Verordnung wird die Angabe ‚Art. 56 und 57 AEUV‘ durch die Angabe ‚Art. 36 und 37 des EWR-Abkommens‘ ersetzt. b) In Art. 9 Abs. 2 der Verordnung wird für die EFTA-Staaten die Angabe ‚zum 2. Juni 2018‘ durch die Angabe ‚zwei Monate und einen Tag nach Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 158/2018 vom 6. Juli 2018‘ ersetzt."