Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 9 Verbindlichkeiten
(1) Für Verbindlichkeiten, die zu dem in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages bezeichneten Vermögen gehören, haften die Sozialversicherungsträger als Gesamtschuldner. Sie können nur gegenüber der Überleitungsanstalt Sozialversicherung geltend gemacht werden, die sie aus dem Sonderkonto für das Gesamthandsvermögen zu erfüllen hat. (2) Der Überleitungsanstalt Sozialversicherung sind von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger für die Gesamthänder die Mittel, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Gesamthandsvermögens zu erbringen oder erbracht worden sind, entsprechend ihrem Anteil am Gesamthandsvermögen zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2 für die Länder Sachsen und Thüringen.
§ 9 Verbindlichkeiten
(1) Für Verbindlichkeiten, die zu dem in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages bezeichneten Vermögen gehören, haften die Sozialversicherungsträger als Gesamtschuldner. Sie können nur gegenüber der Überleitungsanstalt Sozialversicherung geltend gemacht werden, die sie aus dem Sonderkonto für das Gesamthandsvermögen zu erfüllen hat. (2) Der Überleitungsanstalt Sozialversicherung sind von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger für die Gesamthänder die Mittel, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten des Gesamthandsvermögens zu erbringen oder erbracht worden sind, entsprechend ihrem Anteil am Gesamthandsvermögen zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für die Verbindlichkeiten des Gesundheitswesens Wismut nach § 1 Abs. 2 für die Länder Sachsen und Thüringen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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