Propose a change

Übereinkommen Nr. 44 über die Gewährung von Versicherungsleistungen oder von Unterstützungen an unfreiwillig Arbeitslose

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

1. Dem Bewerber, der die Annahme einer angemessenen Beschäftigung ablehnt, kann der Anspruch auf Versicherungsleistung oder auf Unterstützung für eine entsprechende Zeit verweigert werden. Nicht als angemessen gilt eine Beschäftigung: a) deren Annahme das Wohnen in einem Gebiet voraussetzt, in dem keine Möglichkeiten zu angemessener Unterkunft bestehen; b) für die eine geringere Vergütung oder sonst ungünstigere Bedingungen geboten werden1. als der Bewerber vernünftigerweise unter Berücksichtigung jener Bedingungen hätte erwarten können, die er gewöhnlich bei seiner üblichen Beschäftigung in dem Gebiet erlangte, in dem er beschäftigt war, oder die er erlangt hätte, wenn er weiter beschäftigt worden wäre (bei Angebot von Beschäftigung im Beruf und in dem Gebiet, in dem er zuletzt zu arbeiten pflegte); 2. als die, welche allgemein zur gleichen Zeit in Beruf und Gebiet gelten, in denen die Beschäftigung angeboten wird (in allen anderen Fällen); c) die durch Stillstand der Arbeit als Folge einer Arbeitsstreitigkeit frei geworden ist; d) deren Ablehnung dem Bewerber aus sonst einem Grund unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen, einschliesslich seiner persönlichen Verhältnisse, billigerweise nicht zur Last gelegt werden kann. 2. Dem Bewerber kann der Anspruch auf Versicherungsleistung oder auf Unterstützung für eine angemessene Zeit verweigert werden, wenn er: a) seine Beschäftigung unmittelbar durch Stillstand der Arbeit als Folge einer Arbeitsstreitigkeit verloren hat; b) seine Beschäftigung durch eigene Schuld verloren oder ohne ausreichenden Grund freiwillig aufgegeben hat; c) versucht hat, eine Versicherungsleistung oder eine Unterstützung betrügerischerweise zu erlangen; d) den Anordnungen einer öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder einer sonstigen zuständigen Behörde bei der Arbeitsuche nicht nachkommt oder, wenn die zuständige Behörde nachweist, dass er eine passende Gelegenheit zu angemessener Beschäftigung vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit nicht benutzt hat. 3. Haben Bewerber beim Ausscheiden aus einer Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber auf Grund ihres Arbeitsvertrages eine Entschädigung empfangen, die den Lohnausfall während eines bestimmten Zeitraumes im wesentlichen ausgleicht, so kann ihnen für diese Zeit die Versicherungsleistung oder die Unterstützung verweigert werden. Eine von der Gesetzgebung vorgesehene Abgangsentschädigung gilt nicht als eine solche Entschädigung.

Your change, as a redline

Art. 10

1. Dem Bewerber, der die Annahme einer angemessenen Beschäftigung ablehnt, kann der Anspruch auf Versicherungsleistung oder auf Unterstützung für eine entsprechende Zeit verweigert werden. Nicht als angemessen gilt eine Beschäftigung: a) deren Annahme das Wohnen in einem Gebiet voraussetzt, in dem keine Möglichkeiten zu angemessener Unterkunft bestehen; b) für die eine geringere Vergütung oder sonst ungünstigere Bedingungen geboten werden1. als der Bewerber vernünftigerweise unter Berücksichtigung jener Bedingungen hätte erwarten können, die er gewöhnlich bei seiner üblichen Beschäftigung in dem Gebiet erlangte, in dem er beschäftigt war, oder die er erlangt hätte, wenn er weiter beschäftigt worden wäre (bei Angebot von Beschäftigung im Beruf und in dem Gebiet, in dem er zuletzt zu arbeiten pflegte); 2. als die, welche allgemein zur gleichen Zeit in Beruf und Gebiet gelten, in denen die Beschäftigung angeboten wird (in allen anderen Fällen); c) die durch Stillstand der Arbeit als Folge einer Arbeitsstreitigkeit frei geworden ist; d) deren Ablehnung dem Bewerber aus sonst einem Grund unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen, einschliesslich seiner persönlichen Verhältnisse, billigerweise nicht zur Last gelegt werden kann. 2. Dem Bewerber kann der Anspruch auf Versicherungsleistung oder auf Unterstützung für eine angemessene Zeit verweigert werden, wenn er: a) seine Beschäftigung unmittelbar durch Stillstand der Arbeit als Folge einer Arbeitsstreitigkeit verloren hat; b) seine Beschäftigung durch eigene Schuld verloren oder ohne ausreichenden Grund freiwillig aufgegeben hat; c) versucht hat, eine Versicherungsleistung oder eine Unterstützung betrügerischerweise zu erlangen; d) den Anordnungen einer öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder einer sonstigen zuständigen Behörde bei der Arbeitsuche nicht nachkommt oder, wenn die zuständige Behörde nachweist, dass er eine passende Gelegenheit zu angemessener Beschäftigung vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit nicht benutzt hat. 3. Haben Bewerber beim Ausscheiden aus einer Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber auf Grund ihres Arbeitsvertrages eine Entschädigung empfangen, die den Lohnausfall während eines bestimmten Zeitraumes im wesentlichen ausgleicht, so kann ihnen für diese Zeit die Versicherungsleistung oder die Unterstützung verweigert werden. Eine von der Gesetzgebung vorgesehene Abgangsentschädigung gilt nicht als eine solche Entschädigung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it