Gesetz über die IBC Energie Wasser Chur (IBC-Gesetz)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
Öffentliche Beleuchtung Die IBC stellt gegen Entgelt die Beleuchtung der Strassen und Plätze auf dem Stadtgebiet sicher. Art. 11a1 Nutzung Grundwasser 1 Für die Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken plant, erstellt, betreibt und unterhält die IBC die dazu notwendigen Anergienetze (Grund- und Groberschliessung), sofern sich dies aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als sachlich begründet erweist und der Gewässerschutz gewährleistet ist. 2 Für Dritte, die das Grundwasser zu Wärmezwecken nutzen wollen oder aufgrund bestehender Konzessionen bereits nutzen, besteht im Einzugsbereich der Erschliessung eine Anschlusspflicht an die Anlagen der IBC. Bei bestehenden Konzessionsverträgen, die keinen Vorbehalt hinsichtlich einer Änderung der künftigen Gesetzgebung enthalten, entsteht die Anschlusspflicht indessen erst mit Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer. 3 Mit dem Anschluss fallen bestehende Grundwasserkonzessionen dahin. 4 Fällt eine Grundwasserkonzession gestützt auf Abs. 3 dahin, hat der Konzessionär einen Anspruch auf Entschädigung von der Stadt Chur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Enteignung. 5 Der Gemeinderat legt den Einzugsbereich gemäss Abs. 2 im Generellen Erschliessungsplan parzellengenau fest. Er hört dabei die IBC an. 1 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 21. Juni 2018 (GRB.2018.13). Vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 7. Mai 2019 (SRB.2019.335) rückwirkend auf den 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt 811 $$$ 4 1.1.2024 Art. 11b1 Zukünftige Technologien und von der IBC noch nicht angebotene Dienstleistungen Die IBC hat es Dritten zu angemessenen Konditionen zu ermöglichen, das Anergienetz für zukünftige Technologien zu nutzen, und im Zusammenhang mit dem Anergienetz Dienstleistungen, die bei Annahme von Art. 11b durch den Gemeinderat bzw. vom Volk von der IBC nicht angeboten wurden, zu erbringen.
Art. 11
Öffentliche Beleuchtung Die IBC stellt gegen Entgelt die Beleuchtung der Strassen und Plätze auf dem Stadtgebiet sicher. Art. 11a1 Nutzung Grundwasser 1 Für die Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken plant, erstellt, betreibt und unterhält die IBC die dazu notwendigen Anergienetze (Grund- und Groberschliessung), sofern sich dies aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als sachlich begründet erweist und der Gewässerschutz gewährleistet ist. 2 Für Dritte, die das Grundwasser zu Wärmezwecken nutzen wollen oder aufgrund bestehender Konzessionen bereits nutzen, besteht im Einzugsbereich der Erschliessung eine Anschlusspflicht an die Anlagen der IBC. Bei bestehenden Konzessionsverträgen, die keinen Vorbehalt hinsichtlich einer Änderung der künftigen Gesetzgebung enthalten, entsteht die Anschlusspflicht indessen erst mit Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer. 3 Mit dem Anschluss fallen bestehende Grundwasserkonzessionen dahin. 4 Fällt eine Grundwasserkonzession gestützt auf Abs. 3 dahin, hat der Konzessionär einen Anspruch auf Entschädigung von der Stadt Chur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Enteignung. 5 Der Gemeinderat legt den Einzugsbereich gemäss Abs. 2 im Generellen Erschliessungsplan parzellengenau fest. Er hört dabei die IBC an. 1 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 21. Juni 2018 (GRB.2018.13). Vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 7. Mai 2019 (SRB.2019.335) rückwirkend auf den 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt 811 $$$ 4 1.1.2024 Art. 11b1 Zukünftige Technologien und von der IBC noch nicht angebotene Dienstleistungen Die IBC hat es Dritten zu angemessenen Konditionen zu ermöglichen, das Anergienetz für zukünftige Technologien zu nutzen, und im Zusammenhang mit dem Anergienetz Dienstleistungen, die bei Annahme von Art. 11b durch den Gemeinderat bzw. vom Volk von der IBC nicht angeboten wurden, zu erbringen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.