Propose a change

V vom 27. Februar 2024 über die berufliche Grundbildung Interaktivmediendesignerin/Interaktivmediendesigner mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Berufsbild

Interaktivmediendesignerinnen/Interaktivmediendesigner (Interactive Media Designer) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus: a) Sie sind Fachpersonen der visuellen Kommunikation und führen selbstständig Projekte für interaktive digitale Kommunikationsmittel. b) Sie betreuen alle Arbeitsschritte von der Projektplanung und -organisation über die Realisierung bis zum Projektabschluss beziehungsweise der Veröffentlichung interaktiver digitaler Kommunikationsmittel. c) Sie klären die Kundenbedürfnisse und analysieren den Kundenauftrag in Bezug zu den Zielgruppen. d) Sie erstellen Kommunikations- und Designkonzepte ausgehend von der Vorkonzeption, von Ideenskizzen und von Detailrecherchen. e) Sie entwickeln und integrieren konzeptgemäss Inhalte wie Bilder, Texte, Infografiken und audiovisuelle Produktionen. f) Sie erstellen die Funktionen sowie Interaktionen. g) Sie testen die interaktiven digitalen Kommunikationsmittel und publizieren sie auf digitalen Kommunikationssystemen. h) Sie sind während des gesamten Arbeitsprozesses für Absprachen und Präsentationen in Kontakt mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und koordinieren die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen/Spezialisten aus anderen Berufszweigen; dabei kommunizieren sie mündlich und schriftlich in der Landessprache oder bei Bedarf auf Englisch und verwenden die richtige Fachsprache. i) Sie berücksichtigen in allen Arbeitsschritten die Vorschriften der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Your change, as a redline

Art. 1 Berufsbild

Interaktivmediendesignerinnen/Interaktivmediendesigner (Interactive Media Designer) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus: a) Sie sind Fachpersonen der visuellen Kommunikation und führen selbstständig Projekte für interaktive digitale Kommunikationsmittel. b) Sie betreuen alle Arbeitsschritte von der Projektplanung und -organisation über die Realisierung bis zum Projektabschluss beziehungsweise der Veröffentlichung interaktiver digitaler Kommunikationsmittel. c) Sie klären die Kundenbedürfnisse und analysieren den Kundenauftrag in Bezug zu den Zielgruppen. d) Sie erstellen Kommunikations- und Designkonzepte ausgehend von der Vorkonzeption, von Ideenskizzen und von Detailrecherchen. e) Sie entwickeln und integrieren konzeptgemäss Inhalte wie Bilder, Texte, Infografiken und audiovisuelle Produktionen. f) Sie erstellen die Funktionen sowie Interaktionen. g) Sie testen die interaktiven digitalen Kommunikationsmittel und publizieren sie auf digitalen Kommunikationssystemen. h) Sie sind während des gesamten Arbeitsprozesses für Absprachen und Präsentationen in Kontakt mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und koordinieren die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen/Spezialisten aus anderen Berufszweigen; dabei kommunizieren sie mündlich und schriftlich in der Landessprache oder bei Bedarf auf Englisch und verwenden die richtige Fachsprache. i) Sie berücksichtigen in allen Arbeitsschritten die Vorschriften der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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