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V vom 27. Februar 2024 über die berufliche Grundbildung Interaktivmediendesignerin/Interaktivmediendesigner mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung

1) Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a) praktische Arbeit, als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 80 bis 120 Stunden; dafür gilt Folgendes: 1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. 3. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. 4. Der Qualifikationsbereich umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Beschreibung Gewichtung 1 Ausführung und Resultat der Arbeit 50 % 2 Dokumentation 20 % 3 Präsentation 20 % 4 Fachgespräch 10 % 5. Die Präsentation und das Fachgespräch dauern gesamthaft 60 Minuten. b) Berufskenntnisse, im Umfang von vier Stunden; dafür gilt Folgendes: 1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung 1 - Vorbereiten von Projekten für interaktive digitale Kommunikationsmittel - Entwickeln von Konzepten für interaktive digitale Kommunikationsmittel 120 Min. 50 % 2 - Erstellen von Inhalt und Design von interaktiven digitalen Kommunikationsmitteln - Realisieren und Nachbereiten von Projekten für interaktive digitale Kommunikationsmittel 120 Min. 50 % 2) In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten die Leistungen.

Your change, as a redline

Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung

1) Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a) praktische Arbeit, als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 80 bis 120 Stunden; dafür gilt Folgendes: 1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. 3. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. 4. Der Qualifikationsbereich umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Beschreibung Gewichtung 1 Ausführung und Resultat der Arbeit 50 % 2 Dokumentation 20 % 3 Präsentation 20 % 4 Fachgespräch 10 % 5. Die Präsentation und das Fachgespräch dauern gesamthaft 60 Minuten. b) Berufskenntnisse, im Umfang von vier Stunden; dafür gilt Folgendes: 1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Der Qualifikationsbereich wird schriftlich geprüft und umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche in nachstehender Dauer mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Handlungskompetenzbereiche Dauer Gewichtung 1 - Vorbereiten von Projekten für interaktive digitale Kommunikationsmittel - Entwickeln von Konzepten für interaktive digitale Kommunikationsmittel 120 Min. 50 % 2 - Erstellen von Inhalt und Design von interaktiven digitalen Kommunikationsmitteln - Realisieren und Nachbereiten von Projekten für interaktive digitale Kommunikationsmittel 120 Min. 50 % 2) In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten die Leistungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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