Taxireglement der Stadt Thun (TaxiR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 II. Bewilligungen und Prüfungen
1 Das Halten und Führen von Taxis in der Stadt Thun bedarf einer Bewilligung. Diese wird nach bestandener Prüfung erteilt. 2 Die Bewilligungen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Namentlich können aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen baulicher Massnahmen vorübergehende oder dauernde Einschränkungen für das Befahren von einzelnen Strassenzügen verfügt werden. 3 Bewilligungen anderer Gemeinden werden auf Gesuch hin ganz oder teilweise anerkannt, sofern Gesuchstellende nachweisen, dass die Bewilligung gleichwertig und nicht älter als drei Jahre ist. 1 BSG 930.1 2 BSG 935.976.1 3 SSG 101.1 4 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41). 5 Verordnung vom 22. Dezember 1982 über den Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung; BSG 832.521). Zweck und Geltungsbereich Bewilligung 2 935.901
Art. 2 II. Bewilligungen und Prüfungen
1 Das Halten und Führen von Taxis in der Stadt Thun bedarf einer Bewilligung. Diese wird nach bestandener Prüfung erteilt. 2 Die Bewilligungen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Namentlich können aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen baulicher Massnahmen vorübergehende oder dauernde Einschränkungen für das Befahren von einzelnen Strassenzügen verfügt werden. 3 Bewilligungen anderer Gemeinden werden auf Gesuch hin ganz oder teilweise anerkannt, sofern Gesuchstellende nachweisen, dass die Bewilligung gleichwertig und nicht älter als drei Jahre ist. 1 BSG 930.1 2 BSG 935.976.1 3 SSG 101.1 4 Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41). 5 Verordnung vom 22. Dezember 1982 über den Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung; BSG 832.521). Zweck und Geltungsbereich Bewilligung 2 935.901
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.